60 Das Pfarrhaus zu INcmsfeld und der Generalsuperintendent iu Lisleben.
überall die Konsistorien nnr weltliche Präsides, und Mansfeld und dasStargardter Konsistorium einen geistlichen Präses.
Die erste Consistorialordnung stammt ans dem Jahre aus der
Zeit des Superintendenten Hieronymus Mei?ccl und wurde von den GrasenHans Georg, Christoph, valrad und Hans — sännntlichen Grafen vonMansfeld am 29. Mai f36O publicirt.
Danach gehören zum Geschäftskreise des Tcmsist. Kxameu, Orclinatiou,Einführung der Kirchendiener, Ehesachen, Zlufsicht über die Kirchengüter,Erkenntniß der Kirchenstrafen und des geistlichen Bannes. Von der Ent-scheidung des Lonsist. geht Recurs an den Grafen.
Diese Consistorialordnung blieb bis f537 in Kraft und wurde ersetztdurch eine von den Grafen Peter Ernst, Christoph, Carl und Margarethe?,Herzogin von Braunschweig und Gräfin zu Mansfeld veröffentlichten„Wiederholung und Verbesserung unserer Gräflich Mansfeldischen Con-sistorialordnung in Eisleben."
Danach wurde die Zahl der Beisitzer aus fZ erhöht. Außer deinGencralsuperintendenten gehörten dazu der gemeinschaftliche Canzler —Z weltliche Räthe, für jeden gräflichen Antheil einer — die Pastoren zuSt. petri, Nioolai, Annen und Andreas zu Eisleben, der Decan zu Mans-feld und der Archidiaconus zu St. Andreas. Den 6 weltlichen und 7geistlichen Mitgliedern war ein Secretär beigeordnet.
Zum Geschäftskreise kam hinzu die Aufsicht über die Druckerei in Eis-leben, daß „dieselbe allein Gott zu Ehren und Beförderung der Wahrheitund zu keiner Rottirerei, Leichtfertigkeit oder sonst möge gemißbrauchtwerden".
Die neue Grdnung stellt weiter fest, daß in jeder Gemeinde eineWittwenwohnung vorhanden sein müsse, daß die Wittwe ^ Zahr langdie gcsammte-n Einkünfte der Stelle behält und daß die Pfarrhäuser vonden Gemeinden zu erhalten sind; nur was an Fenstern, Thüren und Gefenwandelbar wird, soll der Einwohner tragen, so es unter einen? Grtsthalerbeträgt. Schließlich werden die Consistorialstrafen festgestellt. Es sind diesernste Wortstrafen, zeitweilige Ausschließung von Gevatterschaften undheiligein Abendmahl, gänzliche Ausschließung von der kirchlichen Gemein-schaft, Gefängnißstrafen bei schweren verbrechen, Geldstrafen.
Unter dem Consistorium und dem Gencralsuperintenden standen zuseiner Unterstützung Znspectoren über je fv Pfarreien, clecaui, die Sar-cerius „als Augen des Superintendenten" ansah. Es waren 9 Decanatezu Mansseld, Artern, Friedeburg, Rammelburg, Morungcn, Schraxlau,Dedcrstedt, Helbra und Leimbach. Die Pfarrer von Hettstedt standenunmittelbar unter den? Generalsuperintcndenten.
Zn jeder Gemeinde waren ^ „Lehenschöpfcn", die „Augen der Pastoren"