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und halte für gut, dass er das llaus, welches ich bewohne, nicht ver-niiethe; will ihm jedoch hierunter kein Ziel noch Maas setzen.
Und da es dem gnädigen Gott gefallen, mich mit zeitlichenGütern sehr reichlich zu segnen, so sehe es als meine Schuldigkeit an,dass ich einen Theil derselben zur Ehre Gottes und zur Erquikungund Hülfe meines armen lieben Christen verwende.
Ich legire demnach
1. den gebrechlichen und unvermögsamen nothleidenden Berg- undHüttenleuten auf den Clausthal zwei Kuchse auf der auf den Ober-bergstädter Zuge belegenen Dorothea, und soll es mit der Ad-ministration dieses Legati und Austheilung der Gehler also gehaltenwerden, wie ich es wegen des anno 1737 denen am Gesicht be-schädigten, auch durch andere Schäden in Elend gerathenen Berg-leuten, geschenkten Kuchses verordnet habe.
Ich will auch die Ausbeute von solchen Kuchscn noch hei meinenLeben den armen Berg- und Hüttenleuten zu Gute kommen lassenund deswegen die nüthige Verfügung tliuu.
2. den halben Theil des Guts Engerode, welcher von meinen seeligenBruder, dem Kammer-Präsidenten, auf mich nicht vererbfälletworden, auch diejenige Pertinenzien und Aufkünfte desselben, dieder von Brabeck condemnirt werden möchte, zu restituiren, ver-mache ich denen Invaliden, nothleidenden Unterofticirs und Sol-daten, welche in Herzoglich Braunschweig-WolfenbüttelschenDiensten sich wohlverhalten und weder Kriegsdienste ferner leisten,noch sich ihrer Hände Arbeit nähren können.
Ersuche auch des regierenden Herrn Herzogs von Braun-schweig-Wolfenbüttel Durehl. unterthänigst, die Execution solchesVermächtnisses zu übernehmen und darüber zu halten, dass dieAufkünfte dieses halben Guts gebührend vertheilt werden, mithindie Besorgung des Brabeckschen Processes jemand, welche dieacta zu extradiren, gnädigst aufzugeben.
Würde derselbe aber wider vermuthen verloren und man ge-nöthigt, das Gut Engerode zu restituiren, ohne das darauf haftendeKapital wieder zu empfangen, so entledige ich die Familie von Stein-berg solchen Falls zu meinen Antheil der Evictionsleistung, wozu sieden Rechten nach verbunden ist, und sollen die Invaliden nicht be-fugt sein, einige Schadloshaltung von selbiger zu fordern.
3. dem Armenhause in der Stadt Hannover legire ich 1000 Rthlr.
Wie auch
4. 1000 Rthlr. zu den vorhabenden Bau eines Zucht- und Werkhausesin besagter Stadt. Däfern aber selbiger innerhalb drei Jahren
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