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Boltzem zeligen van unser herschop Lüneborch to lehne gehat; unde belehnen ohnebowenbeschrevenen weder mith der v. Nettlingen guderen, namelick — 9) twen huvelandes tho Plardingeschen, 10) twe hoven to Dedensen, im gerichte to Lawenstein,11) twen hoven to Dincklar und 12) twe hoven to Clawingen.
1529.
Nach dem Original-Lehnbriefe im Königl. Archive zu Hannover.
Anmerk. Ein gleichlautender Lehnbrief für Ritter Tönnies von Alten zu seines Vetters Cord v. A.
Behuf de 1529 befindet sich ebenfalls im Königl. Archiv zu Hannover.
Die Pröpste von Marienwerder und Barsinghausen, Ritter Tönnies VOn Alten, A°- 1529.Dirick von Reden zu Pattensen und Wulbrand von Reden de Körte nehmen Namensder Landschaft zwischen Deister und Leine vom Kloster Wülfinghausen eine Anleihevon 50 Rhein. Goldgulden auf.
1529, Mittwochs im Osterfeste, den 31. März.
Nach dem Diplomatar des Klosters Wülfinghausen, No. 449 p. 810 auf Königl.
Archive zu Hannover.
Herzog Ernst zu Braunschweig und Lüneburg belehnt Ritter Anton von Alten Ao. 1529.als den Aeltesten des Geschlechts zum Behufe seines Vetters Conradvon Alten zum Gesammt-Erb-Mann-Lehen mit den Lüne bu r g'sch e nLehngütern.
1529, den 16. Juni (am Middeweken nach Viti).
Nach der Original- Urkunde im Alten'sehen Familien-Archive zu Hannover.
Anmerk. Cfr. das Jahr 1570, wo dies Lehen specialisiert ist.
Ritter Antonius von Alten vergleicht sich mit dem Rathe von Hannover wegen A°- 1530.der Abgaben von seinem neugebauten Hause auf der Leinstrasse zu Plannover dahin,dass er, wenn er nicht in dem Hause selbst wohne, 2 Gulden Münze zahlen wolle, dieübrige Stadtpflicht solle der Bewohner des Hauses tragen; falls das Haus leer stände,solle der Rath nach Stadtgewohnheit verfahren; falls er selbst oder seine Hausfrau indem Hause wohnen wollten, verpflichtet er sich jährlich 10 Gulden Münze zu zahlen,dafür solle er von der übrigen Stadtpflicht entbunden sein. Nach seinem Tode solleseine Wittwe, falls sie in dem Hause wohnen würde, 5 Gulden Münze zahlen, und dannvon der übrigen Stadtpflicht entbunden sein. Nach deren Tode sollten die Erben einenneuen Vertrag mit dem Rathe zu Hannover schliessen.
1530, am Montage vor Michaelis, den 26. September.
Nach dem Diplomat. Hcinov., p. 508 auf Königl. Archiv zu Hannover.
Ritter Antonius von Alten ist Bürge einer Schuldverschreibung des Herzogs A°- 1530.Erich an Plans und Heineke von Münchhausen auf das Haus Hallerspringe.
1530.
Nach Treuer's Geschlechtshistorie der Herren von Münchhausen, Beilagen, pag.152 u. 153.
Zu Ostern im jar 1531 den zehent vor Goldingen abgekauft erblich hern Tönnies Ao. 1531.V. A. vor 3700 Gdgl. — Hat m. gn. h. Herzog Heinrich gehandelt und sollich summamit glauben und bürge vorwaret in drei jaren zu Ostern to bezalen. — Item hat m.
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