Cord von Alten bekennt vom Capitel des Moritzstiftes vor Hildesheim 500 Rhein, fl. A°- 1520.erhalten und dieselben verwandt zu haben in seinen Ritterhof zu Gleidingen, nachdemHerzog Heinrich der Aeltere von Braunschweig und Lüneburg ihn mit diesem Ritterhofenebst 10 Hufen Landes nach Absterben des Juist von Gleidingen, Letzten seines Geschlechts,belehnt habe.
1520, Mittwoch in Paschen, 4. April.
Nach der Urkunde des Moritzklosters, No. 1071.
Cord von Alton, der in der Stiftsfehde auf Seiten des Bischofs von Hildesheim A"- 1521.stand, hielt die Burg Coldingen besetzt, ward dort von den Braunschweiger Herzögenbelagert und musste sich ergeben.
1521.
Nach Scriptores Herum Brunsvic., Stiftsfehde III, 258. — Delius, Stiftsfehde. —
Lüntzel's Hildesh. Stiftsfehde, S. 75. — Havemann's Geschichte II, 49.
Anmerk. Des Domherrn Asche von Heimburg Erzählung der Stiftsfehde lautet hierüber folgender-massen: „von der Stadt Gronau zogen die Fürsten vor Coldingen, das war damalsziemlich befestiget und mit zweien Fähnlein Knechten besetzet und hatte das Curd vonAlten inne. Als derselbe vermerkte, dass es für Goldingen gelten würde, hat er anden Bischof und Thumb - Capitel geschrieben und Entsetzung begehret, sonsten könnteer durch seinen Bruder (?) Anton von Alten, der mit dem Herzoge wohl und in diesemKriege mit voran daran war, zu leidlichen Vertragsmilteln mit den Fürsten kommen;dem hat man wieder geschrieben, dass er das Haus halten sollte und der Entsetzunggewärtig sein; aber er traute nicht — wie dann auch die Entsetzung nicht gefolget ist —mochte auch wohl von seinem Bruder (?) gewarnet sein. Derwegen er Alles, was er aufColdingen gehabt (dessen gleichwohl nicht recht Viel möchte gewesen sein, denn er nichtviel übriges hatte) in Hannover führen lassen, folgte selbst hiernach und liess Coldingenstehen, ehe dann er einen Feind ansichtig ward. Nichts desto weniger haben hernachseine Söhne Jobst und Henni dem Stifte hart zugesetzet, dieweilen die zugesagte Ent-setzung nicht gefolget, und der Vater darüber das Seinige an Coldingen verloren hätte,welches man ihnen theuer bezahlen müssen.
Wie man nun vor Coldingen gezogen, ist Bischof Johann mit dem wenigen Volk,so er zusammen bringen können, aus Hildesheimb bis gen Sarstedt gerücket, aber weiler viel zu schwach war, dem Feind das Haupt zu bieten, kehrte er wieder um nachHildesheimb. — Den achten Tag schoss man zum Sturm. Wie nun die Knechte, so nochauf dem Hause waren, den Ernst sahen, haben sie das Haus aufgegeben, und da zogendie von Hannover mit ihrer Wagenburg wieder zu Hause.
Cfr. Lüntzel in der Zeitschrift des Hildesh. Museums, p. 75.
Bischof Johann von Hildesheim beurkundet, dass, weil in der Fehde, womit das A°- 1521.Stift von den Braunschweiger Herzögen überzogen, das LIaus Coldingen belagert werde,er seinem Rathe und Getreuen Cord VOtl Alten, dem Inhaber von Goldingen, daderselbe keinen Schlossbrief darüber habe, vertragsmässig versprochen habe: falls dasHaus Coldingen dem Stift abhändig werden sollte, die Hauptsumme, so Curd von Altenan Coldingen habe sammt den aufgewandten Baukosten und allem beweislich gelittenenSchaden zu erstatten. Wenn aber das Haus Coldingen dem Stift erhalten bleiben sollte,dann solle Curd von Alten einen Schlossbrief erhalten, der ihm keinen Falls wiedergenommen werden solle. Geschehen am 30. September 1521.
Am 14. Oktober desselben Jahres stellt derselbe Bischof dann dem Curd V0I1Alten die Zusicherung, dass, obgleich das Datum obiger Verschreibung über Coldingenerst nach dem Verluste dieses Hauses gesetzet worden sei, die Verschreibung nichtsdesto weniger in allen ihren Punkten gehalten werden sollte.
1521, den 30. September und 14. Oktober.
Nach dem Original (Coldingen, No. 15. u. 16) im Königl. Archive zu Hannover.