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Sammlung von Regesten zu einer Familien-Geschichte der Herren von Alten : 1182 - 1600
Entstehung
Seite
107
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des Grafen Otto von Tecklenburg Freigrafen zu Reda, ein Schreiben Heinrich's Weydemann,Freigrafen des heiligen Römischen Reichs zu Volkmarsen (unweit Arolsen), Freigrafendes Erzbischofes Diederich von Mörse zu Cöln und Freigrafen zu Kanstein, hat vorzeigenlassen. Laut dieses Schreibens hat Konrad von Alten den Grafen Johann vor demFreigrafen Weydemann verklagt und die Klage als fehmwrogig dargestellt, der FreigrafWeydemann aber dieselbe als solche nicht anerkannt, sondern Vollmacht ausgestellt, denGrafen wieder in seinen Frieden zu setzen. Auf Verlangen des gräflichen Anwalts unddem Schreiben gemäss setzt deshalb der Freigraf Hornenpenning aus römisch-kaiserlicherGewalt den Grafen wieder zu seinem Frieden ein, desselben zu geniessen wie vor derKlage und wie andere achte, rechte Freischöffen.

1437, den 17. Oktober.

Nach dem Hoger Urkundenbuche I, No. 456. — Cfr. E. W. Stüve's Geschichte derStadt Osnabrück, 2. Theil pag. 6.

Unter der Aufschrift, „In Gerden wortins — anno dorn. 1438" sind verzeichnet A°- 1438.36 Häuser und 31 Stätten (Hofstellen), von welchen der Worthzins, sicherlich derFamilie VOtl Alten zu erlegen war. Die Abgabe wechselt sehr in ihrer Höhe undMünzsorte. Bald wird nach Schwären gerechnet (1 oder 2 Stück), bald nach Witten(1—4 Stück), dann auch nach Lübischen Pfennigen (1 oder 2) oder nach HannoverschenPfennigen (bis 5 Stück), einmal nach Vorlingen (5 Stück). Im Güter-Verzeichniss von14-40 ist der Gerdener Worthzins zu 11 Mark angesetzt.

1438.

Nach einer Notiz im Familien-Diplomatar zu Göltern.

Anmerk. Wegen des Untergerichts zu Gerden, welches nach Fiedler seit unvordenklichen Zeitendenen Barner und denen von Alten zugestanden habe, und wovon der Barner'scheAntheil 1B90 an die von Lenthe verkauft, der Alten'sche Antheil 1617 an den Oberst-lieutenant Joachim von Reden zu Gehrden (Franzburg) übergegangen, siehe Zeitschriftdes histor. Vereins für Niedersachsen 1862 p. 174.

Vergleich des Domherrn Joachim Barner und der Gevettern von Alten mit demRath zu Gerden wegen dieses Untergerichtes de December 1586 siehe eodem p. 219,

Anmerk. die Note.

Werner von Alten und sein Sohn Martin bezeugen, dass sie dem Kloster A°-14-38.Marienwerder 2 Hufen zu Velstede und 3 Kothstellen zu Ronnenberg verkauft haben.(Cfr. 1362 Januar, — 1363—1368 Januar.)

1438.

Nach der Registratur alter Kloster - Urkunden de 1542 auf Königl. Archive zuHannover, p. 187.

Heinrich Knigge wird vom Herzoge Otto mit Gütern belehnt — von der Herr- A°- 1439.schaff Lüneburg und der Grafschaft Hallermund wegen — zu Gledingen, Sperse, Wer-becke, Lantzen, Lünde, Pattensen (Gerbostelder Feld etc). — Falls H. Knigge ohneErben stirbt, gehen diese Lehen an Curd VOÜ Alten und seine Erben über, wegenseiner vielen dem Herzoge geleisteten Dienste.

14-39, s. d.

Nach einer Familien-Urkunde zu Goltern, Convolut B No.19. — Cfr. Lehnbuchdes Herzogs Otto de 1430 —1439, Blatt 73 des Lüneburger Lehnbuchs (1360 —1445) aufdem Königl. Archive zu Hannover.

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