Druckschrift 
3 (1907)
Entstehung
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„Miscru günstigen Gruß zuvor,

Würdiger guter Freuudt!

Nachdem Nusers gnädigsten Fürsten und Herrn Hochfürstl. Durchl. gnädigst Verordnet, daß,wegen der, zwischen Eurem Sohn, dem Tcutschen Ordens Verwalter zu Wetzlar, und des jetzigenMajors Fehlers Tochter, von Euch zu Schiffenberg, ohne Vorhergegangene proclamatiou, vor-genommene eheliche Lopulatiou, Euch fünfzehn Gulden und denen beyden jungen Eheleuthenhingegen Sechzehn Gulden zur respective Straff und ckispensaliou angesetzet werden solle; so habenWir Euch solches zur Eurer Gelobung hiermit bekandt machen wollen und seynd übrigensEuch günstig geneigt.

Gießen d, 4 May 1751.

Fürst!. Hessisch. Geheimer Rath und Lousislorü-Direktor auch übrige dazu verordnete Geist- und Weltl.

Richter und Räthe desselbsten.

I. F. Rayser. M. Schwarzenaw.

jAcußere Zlufschrist des zusammengefaltet und versiegelt ohne Briefhülse versandten Folio-Bogcns:„Dem würdigen unserm guten Freundt R. R. Buff Fürstl. Hessisch. Pfarrer zu Steinbach.")Der unter sothanen Ninständen vermählte Heinrich Adam Buff war geboren am 23. September>711 zu Steinbach als dritter Sohn erster Ehe des Deutsch-Ordens-Pfarrers Ehristoph Buff zu Steinbachbei Gießen '^). Im dritten Lebensjahre verlor er die Mutter jgcborne Haberkorn, f 1714), welchebereits im Jahre daraus eine Nachfolgerin fand in M. M. Seipp, die dem Pfarrer Buff zu den fünfRindern erster Ehe noch vier Söhne und drei Töchter schenkte.

Heinrich Adain Buff studirte Iura und erhielt aus Ansuchen seines Vaters ^) im Jahre 1740die Stelle als „Tastnerey Verwalter des Tcutschen Hauses" zu Wetzlar.^)

Daß der junge Beamte nicht sofort zun: Philister geworden, macht ein auf „Wetzlar — Stadt-Tantzley" aufgenommenes Protokoll wahrscheinlich, in welchem zu lesen:

vIctum lVlercurü d. 28. Deccmber 1740.

Nachdem des T. O. Verwalter Henrich Adam Buff und ein Lluckiosus juris Rieß den22ten dieses gegen Mitternacht um eilff uhr wegen Vorübten Nacht-lcrmens von denen hiesigenStadt-Soldaten arrestirel und Tages hernach aus geziemendes ansuchen wiederum dimittiret worden;jener aber coram Lenalu sich über der Patrouille verfahren als eine angethane Beleidigung undinjurie beschweret,^) und nach geschehener Untersuchung der Sache um genugsahme Latislaction undBestraffung der Soldaten imploriret. Als wurden die umstände des Vorgegangenen Handels destogenauer zu erforschen, die untcrossiciers und mouscfuetiors, welche obbemeldte Beyde angehalten,Vorgefordert, und an Eydesstatt auszusagen erinnert: warum Sie den T. O. Verwalter und denLtuäiosum Rieß in VerHaft genommen und wodurch diese Solches veranlasset.

SerAsaut Jost Büßer sagte hierauf stipulata manu an eydesstatt aus: gegen eilff uhr seyeer mit denen Soldaten aus dem Wald, wohin sie commandiret worden, gekommen, und, als sie beyI). Hands Haußc gewesen, schon den Lermen auf dem Markte wahrgenommen, und bey nähcremAnrücken gehöret, daß der Rieß den andern provociret, und gefragt, ob er etwas gegen ihn habe,worauf der Verwalter mit Ja geandwortet. Mit solchem Tumult hätten sich diese Beyde biß andes Herrn assessoiis von Leaurieux Thür retiriret, allwo der Rieß den Degen gezogen undentsetzlich gelermet; dahero, weilen sie beyde trunken gewesen und mit den, Nachtlermen cominuirel,

") s. Genealog. Mitteilungen über „die Buff" von Lt. Eggers (nimm. Major und Kommandeur in Stettin).22) s. Entwurf cl. ä. „Stcinbach 29. Iuuy 1739."

") Handschrift!. Mitt. v. H. Ad. Buff: „1749 d. 4. Iuly bin ich in des H. T. Vrdcus Dienste allhier zuMetzlar eingetreten."

22) Der „Verwalter" stand unter der Gerichtsbarkeit des Deutschen Grdens und war ausdrücklich verpflichtet, keineandere Gerichtsbarkeit über sich anzuerkennen (s. Instruktion für Gg. Kd. Buff).