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Zurzeit bekleiden das Amt:
1. Theodor von Eggers, Major a. D. zu Lübeck, als Senior und Vorsitzender,
2. Theodor Eggerss, Rentier zu Warnemünde, Vertreter der mecklenburgischen Linie,
3. Albrecht Eggers, Buchhändler zu Palberstadt, Vertreter der hannoverschen Linie,
4. Heinrich Freiherr von Eggers, königlich dänischer Kapitän a. D. zu Frederiksborg bei Kopenhagen,Vertreter der schlesrvig-holstein-dänischen Linie,
5. Hermann Eggers, königlich preußischer Hauptmann und Kompagnie-Thef im 1. hanseatischenInfanterie-Regiment Nr. 75 zu Stade, Schriftführer.
Die Mitglieder, welche übrigens männliche großjährige Personen sein müssen, führen ihr Amtunentgeltlich und lebenslänglich.
Beim Ausscheiden eines Mitgliedes wählen die verbleibenden Mitglieder das oder die neuenMitglieder mit einfacher Majorität, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Seniors, beziehungsweisedes an Lebensalter ältesten Mitglieds den Ausschlag. Bedingung ist, daß stets alle drei Linien imFamilienvorstande vertreten sind. Besondere Formvorschriften bestehen nur insofern für die Wahl, als dieVornahme derselben sich aus einen: von den Wählern unterschriebenen Protokoll ergeben muß.
Stirbt eine Linie vollständig aus, so hat diejenige Linie, welche die gliederreichste ist, das Vorrechtauf mehr Sitze im Familienvorstande.
s 4.
Der Senior der Familie, sofern Alter und Gesundheit es ihn: gestatten, ist Vorsitzender derFamilientage. Bei der Wahl der Mitglieder des Familienvorstandes ist auf Unbescholtenheit undUnabhängigkeit der Stellung und besonderes Familieninteresse Rücksicht zu nehmen. Die Mitglieder desFamilienvorstandes sind in: Falle der Abwesenheit des Seniors zu seiner Vertretung im Vorsitze berechtigt,und zwar gebührt den: an Lebensalter Ältesten das Vorrecht. Die Beschlüsse werden nach einfacherMajorität gefaßt. Der Vorstand muß durch mindestens drei Personen vertreten sein. Eine Vertretungjedes Vorstandsmitgliedes durch ein anderes würdiges männliches Mitglied der Familie auf Grundschriftlicher Vollmacht ist gestattet.
Der Schriftführer, zugleich Archivar der Familie, führt die Protokolle der Familientage, fernerein Register über alle Angehörigen des Geschlechts, sammelt die ihn: zugänglichen Familiennachrichten,insbesondere über Geburten, Vermählungen, Sterbefälle, Veränderungen im Grundbesitz, Anstellungen,Beförderungen usw. usw., und berichtet über diese Vorkommnisse auf dem Geschlechtstage. Ihn: liegt,kurz gesagt, die Pflicht ob, das Material zur Familiengeschichte zu sammeln, zu bearbeiten, an dengeeigneten Stellen zu publizieren, eventuell die Fortführung der Familiengeschichte zu besorgen. DieAusführung der Beschlüsse liegt ihn:, für seinen Behinderungsfall den: Vorsitzenden ob.
s 5.
Ts wird erwartet, daß der Schriftführer bei der Sammlung der Familiennachrichten durch regel-mäßige Mitteilungen der Geschlechtsgenossen über die in ihrem Kreise vorgekommenen Ereignisse bereit-willigst unterstützt werde. Die von: Schriftführer angelegten Akten sind Eigentum des Geschlechtsverbandes.
ß 6.
Ort und Jahreszeit der nächsten Zusammenkunft werden auf dem Geschlechtstage, Tag undStunde derselben von den Bevollmächtigten gemeinschaftlich, bei mangelndem Einverständnis von den:Vorsitzenden bestimmt. Die Bevollmächtigten erlassen gemeinschaftlich an alle, den: Aufenthalt nach ihnenbekannte Verbandsmitglieder wenigstens vier Wochen vorher Einladungen zu dem Geschlechtstage undkönnen dessen Zusammentritt in zweckdienlicher Weise durch Zeitungen bekannt machen.
Die auf einen: Geschlechtstage durch Stimmenmehrheit etwa beliebten Zusätze und Veränderungenzu den: Familienstatute treten sofort in Kraft und werden den nicht anwesenden Ausgliedern der Familiemitgeteilt.