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Wertra si.
Zwischen dem Premier-Lieutenant im s. Hanseatischeit Znfanterie-Regiment Nr. 75 HermannKonrad Lggers zu Bremen »nd dem Königlicheit Staatsarchiv zu Hannover ist heute folgender Ver-trag abgeschlossen:
s H
Der Premier - Lieutenant Hermann Konrad Lggers zu Bremen übergiebt im Auftrage derGesammtfamilie Lggers dem Königlichen Staatsarchiv zu Hannover die in dem beiliegenden Verzeichnisse*)aufgeführten Akten all Depositum.
s 2.
Die in § s erwähnten Schriftstücke verbleiben für alle Zeiten im Depositalbesitz des König-lichen Staatsarchivs, ohne daß dadurch die Gesammtfamilie Lggers des Besitzrechtes verlustig geht.
Ls ht den Mitgliedern der Familie gestattet, persönlich und durch einen Bevollmächtigten aufdem Königlichen Staatsarchive in den Dienststunde» Linsicht in die Familien - Akten zu nehmen undAuszüge zu machen. Line Aushändigung der Papiere an irgend ein Glied der Familie Lggers wirdausdrücklich ausgeschlossen und treten bei diesem Depositum diejenigen Bestimmungen in Kraft, welchefür die Benutzung des Staatsarchivs gelten.
So geschehen Hannover, den 5. Zuli H885.
Königliches Staatsarchiv,gez. Zanicke.
Bremen, den -s. Zuli s885.
gez. Lggers,
Premier-Lieutenant im H Hanseatischen Znfanterie-Negiment Nr. 75.
Ls ist vielleicht wünschenswerth, nach Lonstituirung der Stiftung diesen Vertrag und die Aktendort niederzulegen, wo die Bestimmungen der Stiftung unter behördlichem Schutz aufbewahrt werden.Bis dahin werde ich die Papiere hüten. Die im Laufe der Zeit mir zu Thcil gewordenen Nachrichtenaus der Familie sammle ich, wie es der § H Familienstatuts verlangt und übergebe sie nach undnach dem Archiv, bvas die hie und da in der Familie noch zerstreuten Papiere betrifft, auch solche,von denen die Besitzer sich ungern trennen, so haben sie alle bei der Bearbeitung der Familien-Geschichte Berücksichtigung und Verwendung gefunden. Zhr Zuhält ist gedruckt und ausgenutzt.
Gb die Besitzer dieselben weiter behalten wollen oder geneigt sind, sie auch bei den anderenniederzulegen, entzieht sich meinem Linflnß. Zch glaube, daß die Aufbewahrung im Archiv für dieLrhaltnng eine bessere Gewähr bietet, als der Privatbesitz, vielleicht ist die umfassende Torrespondenz^es Freiherrn T. U. D. von Lggers, iin Besitz seines Lnkels Heinrich auf St. Thomas, wenngleichgrößtentheils schon veröffentlicht von dem Schreiber selbst, geeignet und werth, einem Archiv in Kopen-hagen einverleibt zu werden. Dort wird man fraglos einem solchen Anerbieten in gleicher bveiseentgegenkommen, wie hier in Hannover. Beziehen sich doch jene Schriften auf eine historisch wechsel-volle Zeit; stand doch ihr Verfasser mehrfach gerade im Mittelpunkte von Lreignissen, die das engereVaterland und andere europäische Staaten bewegten.
Li» verzeichniß übrigens aller noch in der Familie sich befindenden Nachrichten fügte ichgleichfalls den oben erwähnten Papieren über Familientage :c. bei.
") Das verzeichniß enthält alle von mir bis zum z. Juli zg8S eingelieferten Papiere und Akten.Der Vertrag ist von dem Director der Staatsarchive genehmigt.