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1636, Febr. 25. Hannover. 1047.
Vidimirte Copie daselbst.
Herzog Georg von Braunscliweig und Lüneburg belehnt den Georg von Uslar, General-Major der niedersächsischen Armee, Sohn des verstorb. Obristen Hans Ernst, mit den zum
alten Hause gehörenden Gütern der von Kerstlingerode auf den Fall, dass die männlicheNachkommenschaft der letzteren ausstirbt.
1639, Decbr. 6. Gelliehausen. 1048.
Orig. Familien-Lelms-Archiv.
Otto Melchior von Ussler, Wilhelmbs sehl. Sohn alss der Eltiste, belehnt HeinrichWoltmann mit 17 Ruthen Gras und einer Wiese vor Wöllmarshausen.
(Siegel ab.)
Um 1639. 1049.
Spittler, Gesch. des Fürstenth. Hannover, I, Beilagen, S. 10.
In dem Verzeichnisse der Lehen- und Schutzpferde, so calenbergische Ritterschaft zuhalten schuldig ist, erscheinen:
Otto Ludolf von Ussiar und alle zu Altengleichen wegen Appenrode und Sennickerode:6 Pferde. Falk Adolf von Ussiar Vormünder, wegen Hauses Uslar: 3 Pferde.
1640. 1050.
Wolf, Gesch. des Gymnasiums zu Heiligenstadt, S. 20. ■— Derselbe, Gesch. u. Beschreib,der Stadt Heiligenstadt, S. 74, Note.
Heinrich Conrad von Uslar, lüneb. General-Kriegs-Commissarius. schenkt den äusserstarmen und nothleidenden Jesuiten zu Heiligenstadt 1 Malter Weizen.
1641, Aug.|30. Eisenach. 1051.
Orig. Geh. Haupt- u. Staats-Archiv zu Weimar. (Eisenacher Archiv, Lehnbuch 1642j45.)
Albrecht, Herzog zu Sachsen etc. bekennt, dass er den Otto Ludolph von Ussiar mitfolgenden Lehen: einem freien Hof zu Creutzburgk sammt der Hälfte an einigen benanntenZinsen, dem Dorfe Krauthausen mit Gerichten und Rechten, etlichen einzelnen Zinsen zuCreutzburgk, 4 Aeckern Weingärten an der Roscnleite, 4 Mark löthigen Silbers jährlicherZinse auf dem Rathhause zu Creutzburgk, einer Hufe Landes zu Schnellmannshausen und Zinsauf 4 Männer daselbst, nebst allen Zubehörungen beliehen habe. Würde der Belehnte ohnerechte Leibeserben mit Tode abgehen, so sollen die angezeigten Lehen an seinen BruderErnst Carl von Ussiar und seine Vettern Falck Adolph und Gustav Adolph von Ussiar undderen Erben fallen. Im Falle der Lehnsherr ohne eheliche männliche Nachkommen sterbe,werden die Belehnten an dessen Brüder Wilhelm und Ernst (d. Frommen), Herzöge zuSachsen und ihre Nachkommen gewiesen, oder, wenn die nicht vorhanden sein sollten, andes Lehnsherrn Vetter Friedrich Wilhelm II., Herzog zu Sachsen (Altenburg).
1647, Juli 1. Eisenach. 1052.
G. Eisen. Archiv, Lehnbuch von 1646—1663 im Gesummt-Archive zu Weimar. (Orig.
Concept.)
Herzog Wilhelm von Sachsen-Weimar bekennt dem Otto Ludolf von Ussler einen freienHof zu Creuzburg mit der Hälfte an folgenden Zinsen von folgenden Gütern: 4 Hufen Land,2 Fischwasser in der Werra bei Creuzburg mit einigen Wiesen, das Dorf Krauthausen.Zinsen zu Creuzburg: 4 Aecker Weingärten bei der Rosenleite, 4 Mark Zinsen auf demRathhause zu Creuzburg, 1 Hufe zu Schnellmannshausen, welches Alles früher dem GeorgWolf von Nesselrot zu Mannlehn gegeben, nachdem wegen von Ussler's Frau DorotheaElisabeth geb. von Nesselrot und deren Brüder ein Kaufcontract wegen dieser Nebengtitergeschlossen war, wobei Ernst Carl von Ussler, sein Bruder, und seine Vettern Falk Adolf.Thiele Albrechts von Ussler, Generallieutenants Sohn, und Gustav Adolf, Friedrich Moritzensvon Ussler. Obristen Sohn, zugleich mitbelehnt werden.