Dorfeidt Wolf von Uslar den Zehnten demselben unterm 10. Decbr. 1578 für 923 Rhein.Goldgulden und 100 Thlr. auf 10 Jahre mit Consens des Kurfürsten wiederkäuflich ver-schrieben unter der Bedingung, dass der Zehnte dem Kurfürsten zur Einlösung angebotenwird, falls die von Uslar dies nach Ablauf der Pfandzeit nicht selbst tliun wollen.
1584. 987.
Aus Akten der Familie im Staatsarchive zu Marburg.
Die hessische Regierung schreibt an die zu Münden wegen einer Forderung, dieG eorg von Habel zu Lutzelwigk, als Erbe des Obersten Bernd von Habel sowohl an Joh.Ernst von Uslar als an dessen Schwägerin, Melchiors von Uslar Wittwe und Söhne, hatte.Die Regierung zu Münden verfügte daher mehrmals an Beklagte und sollte Habel, sofernihm die Bezahlung weiter geweigert würde, in die Uslar'schen Güter immittirt werden.
1585, Januar 11. 988
Orig. in den Lehnsakten der Familie zu Hannover über ihre hessischen Lehen (zuBremke, Gelliehausen etc.), vol. I, fol. 41 u. 44.
Schreiben der sämmtlichen von Usslar an den Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen,worin sie sich erbieten, wie herkömmlich, 2 reisige Pferde zu stellen, aber klagen, dasssie noch nicht in den Besitz von vielen, in den Lehnbriefen aufgeführten Lehnstücken hättengelangen können, und bitten um Hülfe.
1585, August 14. 989.
Orig. Staatsarchiv zu Hannover.
Hans Ernst vonn Usler, Ludolff's sei. Sohn, belehnt mit Zustimmung seines VettersWilhelm und dessen Brüder den Bastian Krause mit einer halben Hufe arthaftigen Landesund einer Wiese und Stalstete zu Berka.
(Mit gut erhaltenem Uslar'schen Siegel.)
1586, April 7. 990.
Orig. in den Lehnsakten der Familie zu Hannover (Lehen zu Altengleichen, Appen-rode), vol. I, fol. 7.
Hannss Ernst von Usler schreibt an Herzog Julius von Braunschvveig, dass er nichtalle geforderten Lehnbriefe und Urkunden schicken könne, weil Vieles bei der Plünderungder Gleichen durch Landgraf Philipp I. von Hessen im J. 1545 verloren worden sei. Seinesei. Grossmutter und seines Vaters Schwestern seien derzeit ihrer Kleider und Kleinodienberaubt und hatten auf einem Bauerwagen vom Schlosse ziehen müssen. Die Ursache jenesEinfalls sei allein die gewesen, dass Landgraf Philipp von seinem sei. Vetter Cristoffer vonUsler gefordert habe, dass einer von Uslar mit mehreren Pferden und in Person ihm dienensolle, und nicht nur mit 2 Pferden, die Cristolfer ihm gesandt, die er aber zurückgeschickt habe.
1586, April 20. 991.
Orig. Staatsarchiv zu Hannover.
Lehnrevers des Johann Ilerbort, in Vollmacht des Hans Ernst von Usler als Aeltestenüber die für diesen und dessen Brüder und Vettern von dem Herzoge Wilhelm d. J. vonBraunschweig und Lüneburg empfangenen, in Reg. 949 genannten Güter.
1586. 992.
Copie im Familien-Lehns-Archive.
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt nach Absterben der Gebrüder Ludolff undMelchior den Hannss Ernst von Usslar als den Aeltesten für sich, Carl und Bernliart Sittich,seine Gebrüder, Ludolff's seel. Söhne, Wilhelm, Hanss Georg und Moritz, seine Vettern,Melchior s seel. Söhne, mit dem 4. Theile des Dorfes Sieboldshausen.