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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
514
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1564, Septbr. 1. 966.

Gr ig. Staatsarchiv zu Hannover.

Lehnrevers des Jobst von Ussler, anstatt seines Bruders Christoffer als Aeltesten, für

diesen und seine Brüder Ludolf und Melchior über die von den Herzögen Heinrich I. undWilhelm d. J. von Braunschweig und Lüneburg empfangenen, in Reg. 949 genannten Güter.

1564, Decbr. 8. Woll'enbüttel. 967.

Orig. L.-H.-Archiv zu Wolfenbüttel.

Urtheil des fürstlichen Hofgericlits zu Wolfenbuttel in Sachen des Abts Johann unddes Convents von Klus gegen die Gebrüder Christof, Jobst und Ernst von Usslar vom

10. April 1564, worin, nachdem die Beweisantretung des Procurators der Beklagten, LucasBachscheidt, als verspätet (19. Februar 1562) eingereicht, zurückgewiesen, und der Beweisder Kläger als erbracht angenommen, den Beklagten aufgegeben wird, Kläger in den Besitzdes Pfarrlehns zu Klein-Freden, wie sie es im Jahre 1542 besessen, zu restituiren und ihnendie Gericlitskosten dieses Prozesses zu erstatten.

1566, Octbr. 29. 968.

Orig. im Besitze des Frlirn. H. von Uslar-Gleichen zu Dresden.Inventarien-Ve rzeichniss, aufgenommen in der Wohnung des sei. Jost von Usler, inGegenwart Ludolffs und Melchiors vonn Usler, des Hieronimus Sperber zu Heiligenstadt, desCaspar Hiibener und Benedict Voss zu Sennickerode.

1566. 969.

Orig. Staatsarchiv zu Marburg.

Christoffer von Usslar beklagt sich über die Feindseligkeiten des Klaus Gruelein wegeneines Gutes zu Schweckhausen, dass er denselben gefangen und ihn zu Neuengleichen anWilke von Bodenhausen übergeben, dieser ihn aber wieder in Freiheit gesetzt habe.

1566. 970.

Orig. im Besitze des Frlirn. II. von Uslar-Gleichen zu Dresden.

Theilungs-Recess zwischen den Brüdern Ludolf und Melchior von Usslar auf Alten-glei chen, die Abfindung ihrer Schwestern, der Jungfrauen Anna, Agnese und Magdalene, betreffend.

1567, Januar 27. 971.

Orig. Archiv der Stadt Göttingen, sub Nr. 1855.

Ludolf vonn Usslar verspricht dem Rathe zu Göttingen, dass, falls das Dorf Wakeversetzt oder verpfändet werden sollte, der Rath an seiner Hälfte den Vorzug haben solle.(Mit Siegel des Ausstellers.)

1567, April 30. Münden. 972.

Oi lg. Familien-Leh ns-Archiv.

Ludolf und Melchior vonn Usler, gebrudere, Wedekindt's seligen Sohne Lelmbrief fürdie Marsmeiger, Spangenberge und Götzen zu Münden Uber ein Vorwerk und 3 Hufen Landesin und vor Mengershausen. Auch erhalten sie Exspectanz auf das erste heimfallende Lehnzu Barterode und Sieboldshausen.

(Siegel ab.)

1567, Decbr. 29. Aschaffenburg. 973.

Orig. daselbst. Begl. Copie im Staatsarchive zu Hannover.

Erzbischof Daniel von Mainz belehnt (in der Weise wie Erzbischof Diether in Reg. 808)den Ludolf von Uslar, Sohn des verstorbenen Wedekind, mit dem 4. Theile des Dorfes Siebolds-hausen, nachdem der von ihm damit belehnte Christof von Uslar, ebenfalls ein Sohn Wede-kinds, gestorben ist.