Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
286
Einzelbild herunterladen
 

2SG

Nachdem Albrecht Achatz v. U. durch diese seine Handlungsweise dafür gesorgthatte, dass früher oder später der Verlust von Wake für unsere Familie unausbleiblichwar, 1 ) starb er 5 Jahre später, am 14. Juni 1705, zu Rittmarshausen, wo er auch inder von Kerstlingerode'schen Gruft beigesetzt ist. Seine Wittwe zog mit ihren beidenTöchtern im Frühling 1707 nach Göttingen, wo sie bereits am 3. Juni d. J. starb. 2 )Ihre Kinder siehe unten Nr. 193 u. ff.

190. b) Sophie Gertrude, einzige Tochter Falk Adolfs aus zweiter Ehe, geb. 1660,heirathete 1686: Daniel Heinrich von Cachedenier (gest. 1702), Kammerjunker desHerzogs Heinrich von Sachsen-Römhild.

191. c) Burchard Christoph, ältester Sohn zweiter Ehe Falk Adolfs,geb. 1662, wird 1675 todt genannt.

192. d) Adolf Friedrich. Als jüngster im Januar 1669 geborener Sohn FalkAdolfs aus dessen zweiter Ehe stand er bis zu seiner Volljährigkeit unter der Vor-mundschaft seiner Mutter und des Herrn Albrecht Ernst von Adelebsen. Dann berichtetein Auszug aus seiner Leichenpredigt, 3 ) dass er zunächst Cornet, dann Lieutenant imK. K. 6. Gürassier - Regiment Prinz August wurde, mit demselben in Ungarn diente,1689 aber als Rittmeister in den braunschw.-lüneb. Dienst übertrat. Als solcher nahmer noch in diesem Jahre an dem Feldzuge gegen die Franzosen unter dem HerzogErnst August von Flannover Theil, war bei der Belagerung und Einnahme von Mainzund bezog Winterquartiere in Gent. Bei Erneuerung des Krieges im folgenden Jahremarschirte er mit dem Corps des Erbprinzen Georg Ludwig wieder nach den Nieder-landen und fiel hier in einem in der Kriegsgeschichte übrigens nicht bekannten Gefechtebei Oudenarden am 12. Mai 1690. 4 )

Dass Adolf Friedrich im Jahre 1683 mit seinem Stiefbruder Albrecht Achatz dieGüter durch das Loos derart theilte, dass dieser die Gartedörfer Bischhausen undWeissenborn, sowie das Gut Wake, jener aber die Gartedörfer Rittmarshausen, Kerst-lingerode und Beienrode, sowie das Gut Rittmarshausen übernahm, wissen wir bereitsaus der Biographie des Albrecht Achatz v. U. (Seite 285.)

Da Adolf Friedrich unvermählt war, so fielen seine Güter nach seinem Tode anseinen einzigen noch lebenden Bruder Albrecht Achatz.

Die Kinder des Letzteren hiessen:

198. a) Friedrich Otto. Geboren 1679, zeigte er schon in früher Jugend inseinen Spielen, wie in seiner Abneigung gegen ernste Studien den künftigen Soldaten.Schon mit 18 Jahren war er nach Angabe seines Biographen 5 ) Rittmeister in der Gardezu Pferde des Herzogs Friedrich II. von Sachsen-Gotha, trat dann in Hessen-CasselscheDienste und kämpfte im spanischen Erbfolgekriege 1704- siegreich mit in der Schlachtbei Höchstädt. 1706 trat er als Reisemarschall in den Dienst der Herzöge von Sachsen-Weimar, wurde später Oberst über ein Regiment Kreistruppen zu Fuss, mit welchemer gegen Ende des Krieges mehrere Jahre in der Festung Landau lag, die er auchwährend der Belagerung und Einnahme durch die Franzosen mit vertheidigen half.Als nach dem Frieden zu Rastatt und Baden die Kreistruppen reducirt wurden, tratder Oberst v. U. wieder in Hessen-Casselsche Dienste, wurde Gommandant der FestungZiegenhain, commandirte auch seit dem 28. Septbr. 1714 eine Zeitlang das 2. Bataillon

') Da der spätere Besitzer von Wake, der Oberhofmarschall Georg Graf von Wangenheim, inkinderloser Ehe lebte, so würde mit seinem am 21. October 1851 erfolgten Tode die vorbehaltene Mit-belehnschaft der Uslar in Kraft getreten und sie gegen Rückzahlung des Pfandschillings an die von Wangen-heim'sehen Allodialerben wieder in den Besitz von Wake gelangt sein, wenn nicht nach langjährigenVerhandlungen auf Grund des hannoverschen Allodiflcationsgesetzes von 1836 nur 11 Tage vor dem Ab-leben des Grafen v. W. ein Arrangement zu Stande gekommen wäre, wodurch die Allodification von Wakegemeinschaftlich, aber auf Wangenheim'sche Kosten, bewerkstelligt und das nun allodificirte Gut von densuccessionsberechtigten Freiherren von Uslar - Gleichen Ludolf scher Linie dem Grafen v. W. untfer Nach-zahlung von 27 000 Thlr., unter Hinzurechnung der von Uslar'scher Seite zu erstattenden 15 000 Thlr.neue 2/ 3 Stücke = 16 875 Thlr., also für ein Kaufgeld von circa 44 000 Thlr. als freies Eigenthum über-lassen wurde, (v. Wangenheim, 1. c., S. 733, 998.) 2) Hessisches Akten-Archiv, prov. Nr. 601 im Staats-archive zu Hannover. 3 ) Im Familien-Lehns-Archive. Vgl. auch Heise, 1. c., S. 227 (rect. 127); Seifert,

1. c., S. 465; Reg. 1070. 4) v. Sichart, 1. c., I, S. 482 u. ff.; S. 489 u ff. Das Cav.-Regt., in welchem

Adolf Friedrich diente, ist nicht zu ermitteln. 5) Heise, 1. c., S.228 (128), 263 (153), 272 (162); Prae-

torius, Ursprung u. Fortgang etc., Seite L, 3; vgl. v. Zedlitz, 1. c., V, S. 457; Schenk, Verzeichniss aller

welthchen u. geistlichen Beamten der Alt-Meininger Lande bis 1800, S. 164.