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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
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Erstes Buch.

A11 g e m eines.

Erstes Capitel.

Ursprung, Name und Titel des Geschlechts.

Am südlichen Abhänge des Sollinger Waldes, etwa 25 km nordwestlich vonGöttingen, liegt in einem von der Aale durchflossenen Thale die Stadt Uslar, alsHusleri" schon unter dem Abte Walho von Corvey zwischen 1011 und 1016 bekannt. 1 )

Es unterliegt keinem Zweifel, dass von diesem Orte der Name des zum ritter-schaftlichen hannoverschen Adel zählenden Geschlechts von Uslar entnommen wurde,als in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts die bis dahin allein durch ihre Taufnamengekennzeichneten adeligen Personen zur Beseitigung der nothwendig hierdurch erzeugtenVerwirrungen ihrem Taufnamen den Namen ihres Geburts- oder Wohnorts hinzufügten,beide Namen durch die Partikelde" mit einander verbanden und damit che Geschlechts-namen einführten.

Demgemäss sehen wir schon in dem Verzeichnisse der Allodial - Besitzungen desGrafen Siegfried IV. von Bomeneburg aus der Zeit von 11291135 (Beg. 5) die ältestensicher beglaubigten Ahnen des Uslar'schen Geschlechts, Hildebrandus et Alvericus deHuslere, mit ihren Gütern unmittelbar auf villa Uualeshusen folgen, womit offenbardas heutige Pernewahlshausen, südlich von Uslar, und nicht, wie Schräder 2 ) angiebt,Wahlshausen gemeint ist. Nicht minder zeugt das zahlreiche Erscheinen der Uslar inder Umgebung der Erzbischöfe von Mainz, den damaligen Besitzern von Uslar 3 )(Regg. 8, 10, 12 u. ff.), sowie ihre Thätigkeit als Zeugen in den benachbarten Klösternzu Lippoldsberg (Regg. 11, 16, 17), Amelungsborn (Reg. 20 und Gap. IV) und Burs-felcle (R.eg. 14) für die Richtigkeit der Behauptung, dass der Stammsitz des Geschlechtsin Uslar lag. 4 )

Das Uslar'sche freie Eigenthum an Besitzungen in der Umgebung ihres Stamm-hauses lassen die Urkunden des 13. Jahrhunderts (Regg. 72, 80, 103, 107, 110 u. s.w.)deutlich erkennen. In Uslar selbst ist um diese Zeit ein Besitz nicht unmittelbar nach-zuweisen, wenn man nicht folgern will, dass die drei freien Sattel- und Burghöfe inUslar, welche im Jahre 1511. (Reg. 872) der Familie von Niehaus, und nach derenAussterben (1719) der Familie Götz von Olenhusen (Reg. 1097) von den Uslar zuAfterlelm gegeben wurden, schon in frühester Zeit ihr eigen waren. Das späte Vor-kommen dieser Besitzungen erklärt sich vielleicht aus ihrer ursprünglichen Eigenschaftals Burgmannshöfe, welche den Uslar 5 ) dort von den Erzbischöfen von Mainz undspäter von den Herzögen von Braunschweig zu Lehn gegeben, dann etwa durch Tausch

j Falke, Trad. Corbej., S. 686; Wigand, Gesch. von Corvey, I, 1, S. 125; v. Wersebe, Beschreib,

der Gaue zwischen Elbe, Saale u. Unstrut, Weser u. Werra, S. 10. 2 ) Aeltere Dynastenstämme, I,

S. 203. 3 ) Der mainzische Besitz folgt aus den Theilungs-Urkunden der Söhne Heinrich's des Löwenv. J. 1202 (nicht 1203 nach Langerfeldt, Kaiser Otto IV., S. 236), in welchen Uslar nicht erwähnt wird.(Orig. Guelf. III, S. 626 u. ff.; Vaterl. Archiv, 1835, I, S. 58 u.ff.) 4 ) Der Tradition zufolge sollen diegeringen Ueberreste der beim Vorwerk Steimke, s. von Uslar, gelegenen Diinaburg von dem Stammsitzeder Uslar herrühren. (Handschr. d. K. Bibliothek zu Hannover, XXIII, 22. S. 747.) 5 ) Auch denvon Wintzingerode (Sudendorf, Urkb. z. Gesch. d. Herzz. v. Braunschw. u. Lüneb. VI, Einleit. S. XIX),den von Hagen (Harland, Gesch. v. Einbeck, I, S. 290, Note) und von Niehaus (Fahne, Dynasten, Frei-herrn und Grafen von Bocholts, I, Abth. 1, S. 130; Abth. 2, S. 140 und Reg. 707).

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