liausen, Tochter des schwedischen Kapitäns Tönnies Johann II. von Bellingshausen zuPaddas und Margarethe Elisabeth von Uexküll, vermählt. Sie starb am 29. September1774. Im Jahre 1749 wurde sie von den Erben des Baron Delwig wegen des ihnenvon ihrer Mutter aus zustehenden Erbantheils aus dem Gute Jesse verklagt, und trägtsie den Erben den Kauf von Jesse an gegen Begleichung ihrer darin haftenden recht-mässigen Anforderungen. Sie hatte nämlich ihrem Gatten eine Mitgabe von 5320 Rubel80 Copeken zugebracht, die dieser zum grossen Theil zur Aufbesserung des verödetenund ohne Inventar übernommenen Gutes verwandt hatte. 1 )
16. Fabian Moritz von Wrangeil,
Sohn von Moritz (2), wurde am 10. September 1614 zu Sickleclit geboren. 1658 war erbereits Mannrichter in Wirland und Jerwen 2 ) und wurde am 1. September 1663 zumRitterschaftshauptmanu in Estliland gewählt. Nachdem er im Januar 1667 den silbernenStab als Ritterschaftshauptmann niedergelegt hatte, wurde er sodann am 4. Januar 1671vom Reichsrath und Gouverneur Bengt Horn und den sämmtlichen Landrätlien zum estli-nisclien Landrath erwählt. 3 )
Aus der Amtstätigkeit des Fabian von Wrangeil ist uns bekannt, dass er nachdem Ableben des Rittmeisters Georg von Oerten, erbgesessen auf Erras und Toila, beieinem Erbvergleich zwischen dessen Wittwe Elisabeth geborene von Wrangel (XVÜI20)und den anderen Erben als „verordneter Mannrichter" zugegen war. Der Wittwe wurdenaus dem Gute Erras ihre Unterhaltungskosten in reichlichem Maasse angewiesen, auchblieben ihr im Gute Erras 2000 Rubel stehen, wovon sie jährlich 60 Reichsthaler erhielt.. 4 )
Ferner linden wir Fabian von Wrangeil, damals Landrath, am 24. Februar1674 und am 11. April 1677 als Zeuge, und am 7. Februar 1677, sowie auch am 6. April1680 ist er beim Oberlaiidgericht unter den deputirten richtenden Landrätlien, welchean diesen Tagen den Dingeltag zu Reval abhielten. 5 ) Auch gehört der Landrath Fabianvon Wrangell mit zu den Richtern im Oberlandgericht zu Reval, als dasselbe am26. März 1684 sein Urtheil in den Grenzstreitigkeiten zwischen Anton Philipp von Saltzaund Georg von Stahl fällt.
Fabian Moritz war Erbherr auf Wrangel (Wrangeishof), Mönnikorb in Wirlandund Mehntack in Allentaken und erhielt 1644 von seinem Binder Jürgen dessen Anspracheauf Jesse abgetreten. Wegen dieser Güter war er zunächst zweimal in Grenzstreitig-keiten verwickelt. 1653 wurden die Grenzen zwischen Mehntack und dem nach Purtz ge-hörigen Dorfe Janiküll durch den Mannrichter Gerhard von Lode und dessen beide Bei-sitzer regulirt, G ) und am 2. October 1655 werden von demselben Manngericht aus diestreitigen Grenzen zwischen den Besitzungen des Hans von Wrangel auf Tatters (XI11)und Fabian von Wrangeil zu Wrangeishof berichtigt. 7 )
i) Oberlandgericht Reval, Convolut 28-1-, Nr. 8.
'•*) Obergericlits-Arcliiv Reval.
3) Obergerichts-Arcliiv Reval.
4 ) von Toll, Regesten.
5) von Toll, Regesten; von Toll, Briefl. II 2, Nr. 842, p. 856; Nr. 851, p. 866: von Ungern-Sternberg, Urk. 725, p. 646.
6) Clir. Gerbers, Protokoll III, p. 51; Gesell. Samml. Lode, Nr. 395, p. 83.
7) Chr. Gerbers, Protokoll V, p. 299; Gesch. Samml. Lode, Nr. 444, p. 89.