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2 (1887)
Seite
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In demselben Jahre führte Fromhold Otto einen Prozess mit dem KapitänJürgen von Knorring, welchem der Landrath Fabian von Wrangel (16) zu Mehntakenam 10. October 1663 gegen Verpfändung der Güter Kurküll und Forel aus den Mün-delgeldern des Fromhold Otto von Wrangel 400 Reichsthaler vorgestreckt hatte.Während nun letzterer sich auswärts in Kriegsdiensten befand, scliloss von Knorring am21. Februar 1676 mit dem Major Ewald Gustav von Schütz einen Contrakt dahin lautendab, dass er diesem die bereits an von Wrangel verpfändeten Güter nochmals auf sechsJahre gegen Empfang von 5000 Keichsthaler verpfändete, was Fromhold Otto nachseiner Rückkehr veranlasste klagbar zn werden, und zwar gab er folgende Gründe an:

„1. Es könne niemand, der an jemand für eine gewisse Summe Geldes einunbewegliches Gut verpfändet, ein mehreres, als die Uebermasse und wohl gar die vorigeSchuld, an einen andern auch verpfänden."

,.2. Ein jeder, der sich ein Gut, welches schon zuvor einem anderen verschrieben,verpfänden lässt und also in eines andern Pfand dringe, seines ausgeliehenen Geldes ver-lustig sein solle."

Der Verklagte wandte dagegen ein, dass die Obligation sich auf eine VerSchreibungvon 400 Reichsthalern für Fabian von Wrangel (16) beziehe, bei deren NichtzahlungKnorring diesem seine Güter Kurküll und Forel 1 bis zur vollendeten Zahlung ver-pfändete und zwar mit halbjähriger Kündigung. Da beide Parteien auf ihrem Recht be-standen, zog sich der Prozess sehr in die Länge. 1 )

Schliesslich sei noch nachgeholt, dass, als Fromhold Otto als F ähnr ich in Pom-mern stand, sein Anwalt A. von Lode am 24. November 1675 Gelder, die jener noch zufordern hatte, für ihn in Empfang nahm.'-)

Fromhold Otto starb vor 1708.

Am 9. September 1689 heirathete er Margarethe Marie Elisabeth von Taube,Tochter des russischen Kammerherrn Freiherrn Klaes Johann von Taube.

Sie heirathete in zweiter Ehe den Major Reinhold Johann von Schlippenbach,welcher im Namen seiner Ehegattin 1708 in einen Prozess wegen der Nachlassenschaftdes Fromhold Otto von Wrangel mit den Vormündern von des letztern Kinder gerieth,indem diese der nachgelassenen und wieder verheiratheten Wittwe das Inventariumvorenthielten. Am 22. Februar 1708 wurde das Urtheil dahin gefällt, dass die Wittwenur ihre „frauliche Gerechtigkeit" zu beanspruchen habe und daher mit ihren Kinderntheilen müsse, wozu sie verpflichtet sei, den Vormündern ein Inventarium zu übergeben.

Ferner hatte der von Schlippenbach durch einen Vergleich das Gut Pajack für13 000 Thaler specie annehmen wollen. Dieser Vergleich war aber nicht abgeschlossenund beendet worden, so dass das Gericht dieses nicht acceptirte.

Am 13. Mai 1708 fand dann endlich eine Einigung zwischen von Schlippenbachund seinem Stiefsohne statt.

Aus dieser Ehe war nur ein Sohn und

eine Tochter (53), die 1708 unverheirathet war.

!) Oberlandgericht lieval, Convolut 273, Nr. 12.

2) Gesch. Fam. Lode Nr. 509, p. 97; Briefl. Lude Tab. VIII, Nr. 221, 263.