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1 (1887)
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III. Klasse, derselbe mit der Krone II. Klasse, ferner derselbe I. Klasse (erhalten imJahre 1856); der St. Annen-Orden III. Klasse, derselbe II. Klasse mit der Krone; aucherhielt er 1855 den St. Wladimir-Orden m. Klasse; die Verdienst-Schnalle für fünfzehn JahreDienstzeit. Seit 1843 war er unter Beibehaltung- seiner Staatsämter in der rassisch-amerikanischen Compagnie angestellt, deren Directorinm er über zehn Jahre angehörte.Im Jahre 1848 wurde er zum aktiven Mitgliede der kaiserlich russischen GeographischenGesellschaft erwählt.

84. Victor von Wrangell, Baron zu Ludenliof,

Sohn von Georg Gustav Ludwig (68), wurde 1823 geboren, war griechisch-katholischerConfession und starb 1836 als Zögling der kaiserlichen Rechtsschule in St. Petersburg.

86. Georg von Wrangell, Baron zu Ludenliof,

Sohn von Georg Gustav Ludwig (68), geboren am 21. Juni 1827, war griechisch-katho-lischer Confession und wurde in der kaiserlichen Rechtsschule zu St. Petersburg erzogen.Er verliess dieselbe am 30. Mai 1846 als Titulaturrath und trat in den Dienst desSenats und zwar in die Kanzlei der ersten Abtheilung des dritten Departements als stell-vertretender ältester Gehilfe des Secretärs dieser Kanzlei. Dann wurde er jüngerer undbald darauf ältester Gehilfe des Secretärs, demnächst stellvertretender, hierauf be-stätigter Secretär der Liquidations-Expedition und 1849 Secretär der ersten Abtheilungdes dritten Departements des Senats. Am 20. April 1852 in das Justiz-Ministeriumberufen, wurde er in. demselben stellvertretender Redacteur der dritten Abtheilung undbald darauf in dieser Stellung bestätigt; am 30. Mai 1853 zum Hofrath ernannt, erhielter am 13. December 1S53 die Stellung als stellvertretender Chef der Abtheilung desDepartements des Justiz-Ministeriums.

Am 1. October 1854 wurde er unter Verleihung des St. Annen-Ordens II. Klassedem Departement des Justiz - Ministeriums zugezählt und dann zum stellvertretendenältesten Jurisconsult des Justiz-Ministeriums ernannt. Bei Verleihmig des St. Stanislaus-Ordens II. Klasse berief man ihn in den Senat als Beamten am Oberprocureurtisch undzugleich als stellvertretenden Vice-Director des Justiz-Ministerium-Departements und den20. Mai 1858 als Vice-Director des Departements des Justiz - Ministeriums; am 4. Juli1857 zum Staatsrath und am 6. November 1859 zum Wirklichen Staatsrath ernannt, Avurdeer am 24. April 1862 unter Enthebung der Dienstverpllichtungen eines Vice - Directorsbeauftragt, an der besondern Commission der kaiserlichen Kanzlei anlässlich der Reor-ganisation des Gerichtswesens theil zu nehmen. Am 23. October 1862 erhielt er denSt. Wladimir-Orden III. Klasse und wurde am 7. November desselben Jahres Departements-Chef des Justiz - Ministeriums und als solcher am 1. Januar 1864 Allerhöchst bestätigt.

Nachdem er den St. Stanislaus - Orden I. Klasse erhalten, Avurde ihm am 31. De-cember 1864 auf Befehl des Kaisers eine Gehaltszulage von jährlich 2000 Rubeln für be-sondere Verdienste bei der Zusammenstellung der Verordnimgen, die Justiz - Reform be-treffend, verliehen. Diese Gehaltszulage sollte ihm bei seinem Austritt aus dem Diensteals Zulage zu seiner Pension verbleiben'.