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1 (1887)
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43. Heinrich Johann von Wrangeil, Baron von Addinal, 1 )

Sohn von Nils Johann (33), hiess in russischen DienstenAndreas oder Andrey' undin dem Taufschein eines Sohnes sogarNils Andreas". Er war am 9. Decemher 1736gehören, wurde im Land-Kadetten-Corps in St. Petersburg erzogen, trat 1755 in russischeDienste, machte 1757 als Offizier den siebenjährigen Krieg mit, war 1767 russischerMajor und musste mit dem Regiment nach Polen gehen, weshalb er am 14. des Horn-monats wegen Neu-Bockenhof seinem Vater eine Vollmacht ausstellte.

Im Jahre 1771 war er Oberstwachtmeister beim Regiment Nisow und wurde,nachdem er bei der Erstürmung eines türkischen Retranchements verwundet worden war,mit dem St. Georgen-Orden decorirt. Im Jahre 1777 wurde er Oberstlieutenant, 1778Oberst im Regiment Kexholm, am Katharinentage 1780 Brigadier, am 13. October1783 aber zum Staatsrath umbenannt unter dem Titel eines Gouverneur - Lieutenantsoder Vice-Gouverneurs von Esthland und mit dem Vorsitz des neu errichteten esthlän-dischen Kameralhofes betraut. Am 18. November in Reval angelangt, trat er hierseinen Dienst bei Eröffnung der Behörde am 10. December 17S3 in aller Form an.

Als 1786 Grotenhjelm Senator wurde, musste er in der revalschen Statthalter-schaftsregierung dessen Stelle vertreten. Nach seiner Beförderung 1790 zum General-major wurde Freiherr Wrangeil zum Statthalter des revalschen Gouvernements oderCivil - Gouverneur Allergnädigst verordnet, 1791 zum Generallieutenant befördert unddemnächst mit dem St. Wladimir-Orden zweiter Klasse decorirt. Nach dem Thronwechselam 6. November 1796 und nachdem Stadt und Land bereits am 8. November dem neuenMonarchen gehuldigt hatte, wurde die Statthalterschaftsverfassung mittelst AllerhöchstenBefehls vom 28. November für Reval und Esthland wieder aufgehoben und infolge dessender bisherige Statthalter zum Geheimrath umbenannt und in Gnaden entlassen.

Als Erbherr auf Neu-Sommerhusen im Kreise Wesenberg, Sompä, Terraferin Allentaken, Uhhe und Neu-Bockenhof zog sich nun Heinrich Johann im März1797 auf diese Güter zurück.

Bei den Versuchen 2 ), Schweden nach langem Siechtlmm wieder zur Grossmacht desNordens zu erheben, gerieth Gustav HI. zunächst in Conflict mit Russland, dem mächtigenNachbar und Erben der Herrschaft Schwedens auf dem Baltischen Meere. Der Ein-führung der Statthalterschafts-Verfassung vom Jahre 1783 folgte 1785 und 1786 dieOctroyirung der russischen Städte- und Adels - Ordnung, obwohl die Aufrechterhaltungder angestammten ständischen Institutionen zwei Jahre vorher aufs neue gewährleistetworden war.

Es erwuchsen hierdurch Zustände in Esthland und Livland, welche die patrioti-schen Gefühle des Adels erkalten Hessen und viele Missstände hervorriefen. Es ging, nachden Berichten des schwedischen Kundschafters und Agenten, Einigkeit verloren und eswurden die Esthländer und Livländer aus warmen Patrioten in ungleich kurzer Zeit zukalten Egoisten.

f) Gadebusch B. 16 p. 1302 bis 1304; die Civil- und Militär-Oberbefehlshaber in Esthland von 1704 bis 1855, Dorpat 1855 p. 22;St. Petersburg. Ztg. 1771 Nr. 71 im Anhang; Milit. Etat p. 34d; Wrangell, Samml. adlig. Geschl. VI, 222; TJrk.-Samml VI 64; K.-B. Jeve.

2 ) Bienemann, Die Ostseeprovinzen -während des schwedisch-russischen Krieges 1788 bis 1790. St. Petersburg, 1874.