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Erbvergleich statt, laut welchem die Brüder Kaiofer erhalten und ihrer Schwester 1500Thaler herauszahlen. Als aber kurz darauf Wolter Reinhold ebenfalls verstarb, trafdessen Wittwe mit ihrem Schwager Jürgen Johann ein Abkommen, wonach sie derschlechten Zeiten halber von der Annahme des Gutes für ihren unmündigen Sohnabsieht. Jürgen Johann nahm es daher bis zur Mündig werdung von Magnus Johannvon Wrangel für 13 000 Species-Thaler an, wiewohl es nur 12 000 Thaler wertli war,und verzinst demselben die Summe mit sechs Procent.
Er verheirathete sich mit Anna Elisabeth von Stryck, Tochter des Majors MagnusErnst von Stryck auf Ottenküll und Ausonsdotter von Hans von Stryck (naturalisirt inSchweden als Stryck Nr. 177). Nach von Wrangeis Tode vermählte sie sich zum zweitenMale mit dem Oberstlieutenant Freiherrn Lennert von Passe auf Säby und nach dessen1701 erfolgtem Tode ging sie eine dritte Ehe ein mit dem Generalmajor, späteren General-lieutenant in schwedischen respective russischen Diensten Gustav Ernst von Albedyll indessen zweiter Ehe.
Wolter Reinhold von Wrangel hatte mit seiner Ehegattin zwei Söhne, vondenen aber der eine Sohn (17), dessen Name nicht genannt, ganz jung vor 1697 verstirbt,und Magnus Johann (18), sowie drei Töchter:
1. Dorothea (16), welche den 11. Februar 1682 auf Schloss Lude geborenwurde und am 27. Mai 1719 in Repshof verstarb. Sie war verlieiratliet mitFriedrich von Uhlenbrock, schwedischem Rittmeister, Herrn zu Repshof undToikfer, welcher 1724 starb. 1 )
2. Anna Elisabeth (19), vermählt mit dem Oberst Gerhard Gerhardson vonLöwe.
3. Dorothea Elisabeth (20), vermählte sich am 22. März 1680 mit dem schwe-dischen Rittmeister, Ritterschaftshauptmann, Landrath Bernd Reinhold vonWrangel (IX 8), Herr auf Lagena und Toikfer. Sie verstirbt schon 1686.
18. Magnus Johann von Wrangel,
Sohn von Wolter Reinhold (9), wurde am 29. März 1687 in Reval getauft. 2 ) Er hattedurch Urtheil und Recht das Gut Ottenküll als zuständiges Erbgut zugesprochen erhaltenund auch seiner Mutter Kindespart mit anderweitigen Wrangeischen Mitteln erlegt erhalten.Eingegangene Beschwerden seines Stiefbruders, des Barons von Posse, liessen diese Sacheweiter verfolgen, und endlich ward das Urtheil unter dem 10. Juli 1699 dahin lautend ge-fällt. dass die Wittwe Anna Elisabeth von Stryck mit ihrem Sohne Magnus die Hälfte desNachlasses von dem verstorbenen Oberst Wolter Reinhold von Wrangel erben solle,dagegen das Gut Ottenküll beim Sohne Magnus zu verbleiben habe, so dass die Mutterdie halbe Taxe des Gutes mit 3000 Reichsthalern nebst Möbel, Vieh und fahrender Habeerhält. Die Schulden verblieben jedem zur Hälfte. 3 )
Infolge dieses Urtheils schlössen noch an demselben Tage, den 13. Juli 1699,die Vormünder des Magnus von Wrangel, Oberst Gustav von Wrangel und Oberst-
1) Livl. Rittersch.-Arcli. a. a. O.
2) St. Nicolai-Kirclien-Bucli in Reval.
3) (Vberlandger. Reval Convolut 275 Nr. 21.