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1 (1887)
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2. Tochter (8) ist verheiratliet an Herrn von Treyden, welcher Tatters alsMitgift erhält;

3. Anna (9) ans Jesse, die Johann von Lode heirathete. Derselbe quittirte znArkenal am 24. Juni 1556 seinem Schwager Jürgen von Wrangel (5) zuJesse über den richtigen Empfang von 1000 Mark als Mitgift seiner Frau. 1 )

Die älteste Tochter, Catharina, in den UrkundenKatze Wrangel, GerdGilsen's Weib" genannt, scheint eine nicht unbemittelte, gutwillige und wohlthätigeDame gewesen zu sein, die oftmals die Gelder, welche sie in ihrer Gutmüthigkeit aus-geliehen, nur auf gerichtlichem Wege wieder erlangen konnte.

So hatte sie 1552, als sie schon Wittwe war, eine Forderung von 200 Mark anDietrich Summern, genannt Kalif, zn machen, wofür sie ein Gesinde in Paddes mit einemHaken Land verpfändet erhält. Derselbe Dietrich Summern verpfändete ihr im August1552 gegen ein Darlehn von 200 Mark abermals ein Gesinde in demselben Orte miteinem Haken Land.

Ferner hatte sie 1551 eine Schuldforderung von 100 Mark an ihre TochterBrigitte von dem Berge, wofür diese der Mutter ein Grundstück in Aussicht stellt.

Dieselbe Tochter schuldete der Mutter 1556 wiederum 100 Mark rigisch, wofür KatzeWrangel ein Gesinde mit drei Söhnen und ein und einen halben Haken Land, mitNamen Meygis, verpfändet erhält.

Sodann erfahren wir, dass im Jahre 1554 Helmold von Tödwen zu Köndes ihrgegen 1000 Mark rigisch das Dorf Poidel im Kirchspiel Maholm und 1557 Heinrich vonTuve gegen 300 Mark drei Gesinde mit drei Hufen Land im Dorfe Lusik im KirchspielKattkull zum Pfände gaben.

Von Catharina sei ferner noch erwähnt, dass sie von ihrem Manne eine goldeneSpange als Brautschmuck mit der Bedingung erhalten hatte, solcheim Geblüt" zu be-lassen. Als nun ihr Gatte verstorben war und Catharina nach eigenem Gutdünken überdie Spange verfügen zu können glaubte, entstand ein Prozess, der am 24. Juni 1547 durchden harrisch-wirischen Rath dahin entschieden ward, dass die Spange an Marie von Gilsaüberzugehen habe.

Schliesslich erfalmen wir auch, dass Catharina ein Haus auf dem Marktplatz inWesenberg besass 2 ) und ihren nahen Verwandten Otto von Wrangel (XI 2) zumErben einsetzte.

2. Otto von Wrangel,

Sohn von Moritz (1), lernen wir in der Zeit von 1532 bis 1554 als Manngerichts-Assessorkennen. Als solcher wohnte er vielen Manngerichten bei.

So war er auch als Beisitzer im Manngericht zu Reval am 30. Juni 1529 zugegen,als Johann von Oerten, welcher sich mit Hilfe seiner Bauern gegen Odert von Hastfermehrfache Gewaltthaten erlaubt hatte, von letzterem verklagt wurde und das Mann-gericht entscheiden musste. Bei diesen Sitzungen nennt sich OttoWrangeil von

1) von Toll. Gesch. III. 114: Gesch. Familie Lode: von Toll, Briefl. I p. 844, Nr. 1440.

2) von Toll, Briefl. I p. 768. Nr. 1324.

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