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1 (1887)
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2. Hermann von Wrangel,

Sohn Vickes I. (1), ist uns ans dem Testament des Heilweit von Riesebiter vom 21. März1469 bekannt, von welchem er einen schweren englischen Edelstein ausgesetzt erhält.

8. Wolmar von Wrangel,

Sohn von Yicke I. (1), war 1530 Landrath zu Ellistfer. l )

9. Vicke II. von Wrangel,

Sohn von Yicke I. (1). Er erhält von Heilweit von Iiiesebiter testamentarisch dasselbeAndenken ausgesetzt, wie sein Bruder Hermann (2).

Im Jahre 1514 gerieth er mit seinem Stiefvater Berthold von Berge und seinerMutter wegen seines väterlichen Erbes, des Hofes und der Güter zu Asse, die von seinenBrüdern von dem väterlichen Nachlasse abgetlieilt, von seinem Stiefvater aber in Besitzgenommen worden waren, in einen Prozess. Er verlangte namentlich Bechenschaft über dieGründe, die Berthold zu dieser Besitznahme veranlasst hätten und betonte in seiner An-klage, dass dieselbe ohne Wissen und Willen seiner Vormünder, Vettern und sonstigenVerwandten geschehen. I)a aber Berthold durch Dokumente seine Handlungsweise recht-fertigen konnte, wurde Vicke vom Gericht am 11. September abgewiesen.

Er war vermählt mit Maya, Tochter des Luleff von Fürstenberg und der Margarethevon Wrangel (IIA 18). Bei seiner Verlieirathung hatte ihm dieser 800 Mark verabfolgt,und am 25. December 1545 erhielt Vicke von seinem Schwager Lorenz von Verstenden Restbetrag der Mitgift, welcher 2000 Mark betrug, und ausserdem noch 300 Markfür das Haubengeschmeide, welche ihm bei der Eheberedung von seinem Schwiegervaterzugesagt worden waren.

11. Michael von Wrangel,

wahrscheinlich Sohn von Vicke I. (1), wird 1520 bei Gelegenheit der Pest erwähnt. 2 )

12. Arndt von Wrangel,

wahrscheinlich Sohn von Vicke I. (1), gab zu Fastnacht 1554 (6. Februar) zumNeuenBülch" (Baldachin bei Beerdigungen) den Sehwarzenhäuptern in Reval eine halbe Mark. ;t )

10. Heinrich von Wrangel,

Sohn von Vicke I. (1). Er ist am 13. Juni 1500 bei dem Verhandlungstermin eines vonKord Wekebrodt gegen Hans Mekes von Kawel angestrengten Prozesses zugegen. Ausden hierbei zur Verlesung gelangten Dokumenten ergiebt sich, dass Heinrich der eigent-liche, rechtmässige Besitzer von Kawel ist. Im Jahre 1520 finden wir ihn nochmals alsZeugen vor Gericht.

Mit seiner dem Namen nach nicht bekannten Gemahlin hatte er einen Sohn:Jürgen (18).

1) Schwedische H. Rechnungen.

2 ) Goldenb., Waclienb. la.

3) Nach schwedischen Angaben.