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1 (1887)
Seite
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von Wrangel (53, 54) vergebene Addinal wieder zui'ückerhalten hat, denn er zeichnethier ausdrücklich mit „Wrangel von Addinal". Von dem Vater seiner ersten Frau, beiwelchem Hans am 2. März 1(125 lebte, erbt er noch Heymar mit Naisewall, Moyseküllund Kockufer und nennt sich „Wrangel von Addinal zu Heymar". Ausserdem wissenwir aus einer Zeugenaussage, die Hans wegen eines Heuschlages bei Thomel im JahreIß45 machen musste, dass er noch Bauern zu Arrisal besass.

Nachdem er längere Zeit Hakenrichter in der Wieck gewesen, wurde er 1624 zumMannrichter erwählt und scheint überhaupt in bestem Ansehen gestanden zu haben.

Im Jahre 1613 hatten die seit 1605 zwischen der Ritterschaft und Landschafteinerseits und dem Rath zu Reval anderseits schwebenden Streitigkeiten sich zu einersolchen Heftigkeit gesteigert, dass sie nur durch Verhandlungen beigelegt werden konnten,welche dann auch am 22. April 1614 begannen und am 10. Mai fortgesetzt werdensollten. Allein wegen Mangel an Futter für ihre Pferde mussten viele von der Ritter-schaft abreisen und man sah sich zu anderen Massregeln veranlasst. Es wurde nämlichaus jedem der vier Bezirke Harrien, Wirland, Wieck und Jerwen ein Ausschuss erwählt,welcher an den Verhandlungen tlieilnehmen sollte. Zu diesem Ausschuss wurde für Wir-land unser Hans von Wrangel und Tönnies von Wrangel (XI 1) herangezogen,welche der am 11. Mai Vormittags 10 Uhr in der grossen Gilde-Stube zu Reval beginnenden Sitzung beiwohnten.

In den Gerichtsprotokollen linden wir Hans mehrere Male erwähnt. Wegeneiner rechtmässigen Forderung hatte er im Jahre 1619 bei dem Untergericht fürWirland eine Klage gegen Wolmar von Uexküll zu Karti angestrengt, welcher auch am15. März zur Zahlung verurtheilt wurde. — Am 22. März 1625 stand er vor demwirischen Manngericht zu Reval, um eine Aussage wegen des wannamoisischen Heu-schlages zu machen. Diese Aussage ist um so bemerkenswerther, als wir aus ihr erfahren,dass er schon seit der Eroberung des Hauses Wesenberg durch die Moskowiter, also übervierzig Jahre, an dem Orte wohnt. — Im Jahre 1627 bestimmt er mit Heinrich vonUngern von Assoten die Grenzen zwischen Pedua und Waddemois, beide im KirchspielMerjane gelegen.

Am 18. Juni 1628 schloss Hans mit Bernd von Taube wegen der Verheiratliungdes letzteren Tochter Luitgard mit seinem Sohne Dietrich (64) eine Eheberedungab, wonach letzterer bei stattgehabter Vermählung den Hof Heymar erhalten soll, sichdagegen ,.aus jeder Hofes Lotte 9 Pfund Landes" nebst den Buschlanden zum Lebens-unterhalt und die drei Dörfer Naisewall, Moyseküll und Kockufer ausbedingt. Dietrichhat den einen Bruder mit 2000 Thaler und die beiden Schwestern Elisabeth (100) undAnna (100A) mit je 1000 Thaler auszusteuern; ebenso letzterer und dem Bruder Wolmarden Lebensunterhalt zu gewähren.

Er war zweimal verheirathet: a) mit Kunigunde von Fahrensbach aus Heymar,Tochter Dietrichs von Fahrensbach zu Heymar, und b) 1595 mit Gertrud von Fersenvon Erna, Tochter des Lorenz Hermann von Fersen und der Adelhaid Hans-dotter von Wrangel.