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mit vier Fenstern und einer Thüre im Erdgeschosse, imobersten Stocke ebensoviel; der Garten ist von Rosenkranzbenutzt, das Gebäude mit der Fabrik vermiethet.'
Endlich gehörte zu der Fabrik ,die zu Bonp am Kopfgelegene Erdhütte an der ersten Fährgasse, bestehend auseinem massiven, mit Ziegeln gedeckten Häuschen und einemmit einer Mauer eingefassten offenen Platze, haltend anFlächenraum ungefähr 15 Ruthen'.
In diesem Zustande übernahm Wessel damals die Fabrik.Während er dieselbe bald wieder in die Höhe brachte, gingRosenkranz immer mehr zurück, sodass schliesslich auf Anstehenvon Johann Joseph Wrede als Cessionar des ForstmeistersMax Friedrich Ostler die Subhastation gegen ihn eingeleitetwerden musste. Der Verkauf sollte nach dem Patent am23. Mäi-z 1827 vorgenommen werden; wie es scheint, kam esaber erst am 29. August 1828 dazu, denn damals steigerteWessel verschiedene Terrains und die untere Mühle an. 1 )Dazu erwarb er 1829 von der Bonner Universität den oberenMühlenteieh. 2 ) Mit Benutzung dieser Mühle erbaute er dann1828 auf dem erworbenen Terrain eine neue Fabrik, in dieer 1829 übersiedelte.
Mit industriellem Geschick und hervorragender Thatkraftwusste Wessel sein neues Etablissement in die Höhe zu bringen.Da die Produkte der deutschen Fayencefabriken damals vielzu wünschen übrig liessen, mussten fortwährend Versuchegemacht werden, um bessere Methoden oder vollkommenereZusammensetzungen der Masse zu finden. Eine hervorragendeStütze erhielt Wessel 1830 an seinem Schwiegersohn, Karlvon Thielmann, der mit Geschick die technische Leitungder Fabrik übernahm. Eine Reihe von Verbesserungen undneuen Einrichtungen wurden von diesem eingeführt. 1831
v ) Schumacher, Die Poppelsdorfev Porzellan- und Steingut-fabrik von Ludwig Wessel, S. 22 f.
2 ) Die Angabe Schumachers, Wessel habe in der SubhastationRosenkranz ,die Wasserkraft der oberen Mühle' erworben, ist unrichtig.Der obere Mühlenteich gehörte, obschon er im Subhastationspatentals Eigentum Rosenkranz' genannt ist, demselben gar nicht zu.Er war schon 1803 mit seinen Ansprüchen darauf abgewiesenworden, da in dem Kaufakt, nach welchem er die oberste Mühleam 2. Ventose XIII. angesteigert hatte, der Teich nicht als Zubehör,sondern als Grenze des Areals der Mühle angegeben sei.