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erwähnt sein, daß der Höhepunkt unter zwei Königinnen, Kristina(1632—1654) und Ulrika Eleonora (1718—1720), erreicht wurde,die diese Würde vorzugsweise mit verschwenderischer Hand ausge-teilt haben. Aus dieser Übersicht geht aber ferner hervor, daßdas Adeln im 19. Jahrhundert immer mehr aufgehört hat undjetzt in Schweden als eine nicht mehr vorkommende Form derAuszeichnung betrachtet werden kann. Sie hat auch, wie obenangeführt, juristisch ihren ursprünglichen Charakter verloren. Allesdies infolge der Auflösung des Standeswesens und der Demo-kratisierung der Gesellschaft. Der Adel und das Adeln sind inSchweden eine aussterbende Institution.
Lebende und erloschene Geschlechter. Wie scharf dieGrenzlinie zwischen Leben und Tod auch zu sein scheint, ist esdoch nicht immer leicht, beides statistisch zu konstatieren. Be-sonders gilt dies von einem Kollektivindividuum, wie es das Ge-schlecht vom Gesichtspunkte des Blutsbandes ist. Oft ist der Ab-gang mehrerer Personen zu bezeugen; und für ein Geschlechtgibt es mehr als eine Art des Aussterbens. Die allgemeine undwohl überall angenommene Regel, ein Geschlecht erlösche mitdem Abgange des letzten männlichen Mitgliedes — eine Regel,die eine Folge des obengegebenen Begriffes Geschlecht ist —kann demnach mehrere Formulierungen erhalten. Denn der Ab-gang der Individuen kann auf mehr als eine Art und Weise er-folgen: durch physischen Tod, sozialen Tod infolge Abzugs oderanderswie, und endlich durch Nichtvorhandensein. Besonders dieletzte Art macht dem Genealogen Kopfzerbrechen. Tatsache ist,daß manche adlige Geschlechter im Stillen aussterben, ohne daßman weiß wo oder wann. Wie soll in diesem Fall das offizielleTodesattest ausgefertigt werden? Das schwedische Ritterhaus be-folgt seit dem Reichstage 1859—1860 die Regel, daß ein Ge-schlecht als erloschen betrachtet wird, wenn neunzig Jahre seitder Geburt des letzten bekannten männlichen Sprößlings ver-flossen sind. Es ist aber klar, daß mit dieser Regel manche Ge-schlechter noch immer als lebend aufgeführt werden können, diejedoch tot sind. Andererseits ist es auch möglich, daß das NichtVorhandensein durch augenblicklichen Abzug oder anderswie verur-