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>kz!.? km muß; vttd wehe dem/ der einen Fälltritt thun solle/ wegen der gähett^ Höhe/ vnd Gefahr sich zu siürtzen: Jedoch das Volck selbigen iandsDrchttt sich nit auffjenemGeöürg auß Gewohnheit/nikanderst/ als wien > die Gämbftu herumb zu springen/ Massen sie eine sehrerhartte Hank ha-bcn; biß allein will ich melden / weilen es mir begegnet / das neinblichensine Rohr / wann sie ganlt außgedorrtt seynd / nie änderst als ein zer-bröchliches Glüß zerspringen / vnd mir den Spreißlen das Angesicht^ verwunden. Dergleichen findet man die sonst gttribene Weeg mehr^' von den Stätten hin vnd her gehen / als von dem Fleiß der Inwohnerwandelbar.
zo8. DieFlüß werden auffvnkerschidlicheWeiß überfahren/ zu Weiß ö-zeffln auffkl'incn anß dem Stammen eines Baums außgeholtenSchiff- dielein / die sie Ganoe nennen / vnd die gar bald / wann dasWaffcr groß ^mmen.fst/vnd ein wenig an etwas ansiossen/zu gründ sencken. Sonsten zie-eM-ti chen die Inwohner auß Besten oder Baum Wurtsten geflochtene Seillerüber den Strom / die sie an beyden Seichen deß Vftrs anbinden / vttd/1 AK mit denen Händen an dieselbe sich anhängend halb versencket in dasWas-^ .'il Tü- ser/ also hinüber sich schuyen vnd schwimmen: Wann aber diss zweyMa-^ in» niren auß Verfaulung abgangen / müssen die Wanderslcnch so langM M, wmen /biß die nechst anstossende Inwohner vonjhnen selbst / vnd nichtMÄ auß einer öffentlicher Vorsehung bewogen dieselbe widerumb machen /oder die obgedachte Strick wie vorhero anbinden. Anjenen-Orthe/wo-M lmSkrom nie sehr breit ist/hacken siebeydenWurtzlen einender Baum" vmö/ so an dem Vfcr stehen / vnd machen / daß er über zwerg falle/ dcsi, sen sie sich an statt einer Bruckmbediensn/ dann mit höchster Geschwin-digkeit springen sie von einem Ast aussden andern als wie die Saikantzcr:
Dahero ich mich über vifes Volck/ daß sonsten Zu allen andern SachenGrob vud Angeschickt ist / nie wenig verwundert/ daß es so vnerschro-eben / vnd so behend am ganzen Le»b ist.
3-9. Wann der König/ oder sonsten ein grosstrHen einRaiß oor- Die Reißnimbt / nimbk niemand auß der Begleitung einige Vorsehung mit sich;stnkemahlen es denen Inwohnern / wo sie durch raiftn / auß einer Vralkm dec'Fük,Gewohvheit obligee den gesambtcn Hoffstatt frey Zu halten. Ja sie er- llm.warten nü/ bäi man sie nnt der gebührender Nothtm sst vrrsihct / sonderck- Z mit