,-14 B cfthreibung der dreyen Königreichen
soll auß sehr vilen Gejauchten/ so ich mit meimn Augen si'lbfttn geschen/vo^?cy ein einßige genug seyn Zu bekräfftigen den thorrcchttn Betrug deren/liebendcv so Von den Dingen der andern Wett ein besondere vnd abergläubischeMainunghaben. Es war gestorben ein Bedienter der Kömgin Äj.gz.der jhr sehr Aeb vnd Angenehm war: Vnlerdessen Kebsweibern befan-den sich zwey junge / vnd schön gestalte Mägdlm; dtse VMMimudx dieGelegenheit zu haben / daß sie an Tag geben kunten jhr Treu vnd lud/gerathen Mein Streik/welche auß jhnen das gute Glück treffen solte/lebendig mit dem Verstorbenen begraben zu werden / der Streit hak sichbald in ein raachgierigcn Iwylracht verkehret/ indem beyde sich enmsogrossen Gnad würdig schätzten / vnd selbe wohl verdienet zu habm ver-mctnttn/ dahero sie von Work Streik zu den streichen kommen / vndwurde sich der Außgang deß Aancks mit dem Schwer! geendigck haben /wann mt die Königin der Vrsach dzfts Streits berichtet / das Vrcheilmüdem Bestich gefallet hatte / das ohne Zufügung einiger VnWnoch einer noch der andern beyde sollen gttödtt/ vnd mit jhrem Buhlcrbegraben werden.
)' ? uch Die Jagen zum vnkcrsch'd der andern Götzendienern vnd
d.- Abgöttern gebrauchen sich vil §waufammer.:n vnd mehr wilden Vcna'ädn^s. Achtungen: Dann wiewohlcn ich dtse allberikt von mir erzehltt Ge-tune '' schicht mit Jaginen zugetragen / so üben sie doch noch mehr andere er-Jagen, schröcklichen Sachen / die ich zu erschien nit vmbgkhen kan. So baldnun der Todt eines discr8cÄ wtrd kund gemacht / richten sich alsc balddie Freund vnd Blutö'Verwände einhel!:güch miteinander dem Ion vo(daß ist die -Leicht - Begangnuß) zu begehen. Erstlich / wann demA bgestorbenen /als einer ansehnlichen Persohn gebühret/ daß dis Lach-Begangnuß mit allem gewöhnlichen Gebrang / vnb Ceremonien gehal-ten werde / richten sie vmb desselben Hauß herumb vil kleine Hüttlein auf/darinnen gantzer echt Tag wohnen / vnd sich auffhaitcn können jene/ sozudiftr Verrichtung als Bediente bestimmet ftynd/ zu welchem Endesie auch selbe mit sattsammm 4cbens-Mktlsn versehen / in mitte»derenverbleibet jene deß Abgestorbenen ausserhalb der sie auffeincr Bühne/mitmatten bedecket/ein Sessel auffrichtw / vnd cuffdiscn den -leichnambmit den Haubk hinter sich hangend. Acht Tag lang hindurch behalten