z 8 Beschreibung der dreyen Königreichen
sehen gesucht? hätte / hat-sie mir nichts anderes Zu amwstteugwiist/^
daß es also der 5eÄ Brauch war / und solches -zu vn?erlasien allzu
Meeck«
Würdig«
Eorg-
faitiqseit
Fraß deren öeleydiget hätte / so durch dises allen? sich dar-n-kZu erfäi^zu der Arbeit cmMcktztt wurden; vnd das Bpster betreffend hättetzttt geglaube? mit dem Todt so viler Menschen die GeUcn jhrcr VGfahm-tt zu versöhnen/ welche Zweiffels ohne mydlg warmssvilen,^VndLt ehanm noch bey dem Leben Zu erhalten / indem sie nach demarmftlig/Mchtt'ch vnd Hungerich muffen herumb gehen; über dises/ nachMainu?ig deß Volckö / hielte sie darvor/ das von der GüttizkeitdttHgc sto- hemn die reicht Ernde der Feidftüchken hienge. Bise so gratis«vnd barbarische Verrichtung wird von denen Jagen biß noch auffh«gm Tag ftfiiguch gehalten.
Bcgräbnuß / vnd Beweimtng der Todten.
260. s W^Iewohttn die tlonZeser ms gemein sehrvnachtsambsWfM» ^ sich zu schmucken / vnd sonsten glsiclffamb gsntz nMdahergehen / so verdienen sie doch dises .lob / daß jWD-rQ»n- todte Leichnamb vom Hauöt bißzudsnen Füssen im grobe Tücher dtßLands einwickken / durch welches sie villeicht die ausgestandene AmschabK«ft?r. keil in difttt Leben erftßen wollen: Vnd fürwahr halten sie bist Ehren-berchi- hiaigleik gegen den Abzefforbemm'n so hohen Wmh vndNothwmchseit / daß die jene / denen die Armut solches auffeignen Vn kosten Zu thunverbittet/ gantz vng/ffüm durch Gassen vnd Strassen lauffen/ mit tiMvnd anhatten (wiewohlm sie sich sonst Zubtttlen schätttmen) daß siewmit versehen werden. Ja / wann jhnen sonsten alle andere Weiß NWzu bekommen ermanglet / halten sie ohne Scheu bey dem Fürsten/ mdziiZeikmbey d-m König ftlbsten an / von denen sie dann böfflich angchöm/vnd kräfftig erhöret werden. DenenAeichm ermachM es nik auÄ-chem öiTAmc genannt/welche da ftynd dieallerweisseste vonaMM^t?n alldorttn gebrachte Leimvamen/ in denen dsr gantze Trauer-^schmuck besiehet. Die gemeine Auch bedecken die Todkenbaar mit gi-meinen Matten deß Lands; aber die ahM'ch? Herfohnm/ vnSvorMmere Hcmi mit einem schwarten Tuch. Wann das Grab gemachtt/vnd der Lsichnsmbdarttn gelegt / muß einer (so in dlser Verrichtung altein geiMche Persohn verchret wird) Erden vnd Wasser vnkcr einaM
- knött?,/