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ernwngen sie jhreo Verstands ersinnen dermassen / daß siechnen den?.«. Miii-
meiner sttnckenden putschen Ne. aufflegen/ vnd jener der dlsen^, W
ael:itchm Namen überkommet / schämet sich nit selben biß m ftm 'Msbm zu tragen. Der dritte Nahm ist nit gebräuchig bey allen / sy^
allein auß Befelch deß Besatzes bey denen Jagen. Wann ein pz.sh MFraw im Krieg einen Jüngling Zum Schiaven machet/ vnd
Km bestatt will annehmen/ ist jhr erlaubet selbigen einen andern?^ ^
Zu schöpffm / den er nach allen andern abgelegten Nämmbehallet. M
257. Für ein vnglückhafftes Wahrzeichen wurden si;halten/wD MsNnd--^ ein Raubvogel ober / oder vmbdas Kind herumb fliegen soltt / damit s«
rn -f- nun dssen eingebildeten Vngiück vorkommen / henchcn sie ihnen anksHalß kieineGiöcklein/vnddie Mütter selbsten tragen an derGünelKtzgerle»n oder andcreInstrumenta angehenget/au ff daß/ wann sie selbemweiten sehen / darmit hinweck jagen wögen.
258. In etlichen landschafften/ wann die kleine Kinder sterw Mgraben die Mütter nur oben herein wenig Erden auß / vnd vcrgrabW sWdarunder mit diser Einbildung / daß wann sie ein tiefte Gruben lnaciM
sie allezeit vnfruchtbar verbleiben wurden. tch
?ks^d«. 259. Über obgedachke Ccrcmoni-n erflndee ein jeder Mohkbü Mi
«0^ noch andere nach Ersinnung seines eignen Kopffs/vnd Erfordnunz slsiiider vntcr die Handfallenden Hauß-Geschäfften / die er gieichmwW
sehr genau vollziehet. In Ansehung der vufehlbarcn Einbildung/^ ckch
fonsten jhr Vorhaben nit wohl wurde Außschlagen; als wann M üvch
famb dise Ceremonien müsteu jeniges werckstellig machen / nachdem ß lck>
Zillen. Weilen aber die Drdnung der historischen Beschreibung M Manweisen wird anderwerts darvon Meldung zu thun will ich den G
auch dorthin gewiesen haben. Indessen aber (weilen wir indiserM schz
teri begriffen) nit unterlassen etwas von absonderlichen GebreucheB Vw
««biauch Außsäcn / vnd Abmähen der Früchten zu melden. Bey denen ^de-Iagtn ft)lrd derHirsch der ersten Ernde geessen/ als ein H. oder geweychttSü^
in dem Blut/ vnd Menschen- Fleisch gesotten / vnd ist niemand ttl» auG
Gaamen- selben außzusäen / oder abzumähen / vnd zu samblen/ er habe dannMi ^ ^von dem Verwalter der .landschafft / oder von dem Herm jenes Doch
die Erlaubnuß erhalten / welcher endlichen nach langen Anhalten b<> ^ ^
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