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Die Herren von Goldenberg auf Mörspurg, ihr Ende und Erbe
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Uebertrag 21627 1 / 2 gl.

Dessglichen Ist hiovorgeschviben Meiger ammpt zu Ober-winterthur vnd der Zehenden zu Söützach leben von dem HerrenBischoff zu Costantz.

Vnd gadtt Jerliehen ab etlichen güetterenn grundzinss anKernen 1 müt 1 vtb, ann Haber 2 vtl. 2 f. an gelltt 10 h.

Summa Summarum des gantzen anschlags über hieuorge-

schribne bschwerden so die Köüffere onne abzug über sich nemmen

wurden Thutt 2162772 gl.

Um die runde Summe von 21000 Guldenguter grober ganger genehmerlandläufiger und unverrüfter der Stadt Zürich Münz und Währung" erwarbalso im Jahre 1598 die Stadt Winterthur von den drei Brüdern Hans, Diet-helm und Arbogast Binarer von Wartensee Schloss Mörspurg mit allen seinenGütern Freiheiten und Rechten, sowie das Meyeramt zu Oberwinterthur.(Wenn alle möglichen gedruckten Werke, welche diesen Kauf berühren, sagen,dass Winterthur Schloss Mörspurg sammt der niedern Gorichtsherrlichkeit inOberwinterthur erkauft und fortan besessen habe, so ist diess natürlich ungenau,da es sich bei fraglicher Erwerbung keineswegs um die gesummte niedereGerichtsbarkeit, sondern bloss um die grundherrliche handeln konnte.)*) DieBlaarer, von denen Hans schon 1591 sein altes Bürgerrecht in der landes-herrlichen Stadt Zürich erneuert hatte, während seine Brüder Diethelm undArbogast diesem Beispiele erst 1599 folgten, zogen sich nun ganz dahin, wosie und ihre Nachkommen fortan unter deren regierenden Geschlechtern, wieauch unter den Junkerfamilien der engern Constaffel, einen ehrenvollen Rangund Platz behaupteten, bis Junker Hans Blaarer von Wartensee am 20. März1868 dahinschied, und die zürcherische Stammreihe des alten Geschlechtesschloss.

Mit dem Uebergang des Schlosses Mörspurg an die Stadt Winterthurgestalteten sich nun die Verhältnisse des Gerichtszwanges für die Leute vonOberwinterthur auf die Dauer von genau zweihundert Jahren dergestalt, dass sie

in unterster Instanz des Meyeramtes: dem Mörspurger Amtmann derStadt Winterthur,

in zweiter Instanz der Vogtei: dem zürcherischen Obervogt auf SchlossHegi,

und endlich in höchster Instanz der hohen Gerichtsbarkeit: dem zürche-rischen Landvogte auf Schloss Kyburgunterstellt waren. Auch unter dieser Verth eilung der Gerichtsstäbe war zuCompetenzconflicten unter denselben Anlass genug vorhanden. Ein solcherHandel erhob sich z. B. zu Ende des 17. Jahrhunderts; er wurde mittelstUrtheilbrief vom 26. Mai 1696 8S ) durch Burgermeister und Rechenherren derStadt Zürich ganz im Sinne der früher berührten Entscheide von 1570 und1571 erledigt.

Die Stadt Winterthur, welche von 15991773 die Besitzung Mörspurgdurch Zukauf weiterer Grundstücke bis auf einen Gesammtflächeniuhalt von

*) Vermuthlieh giengen mit dem Scilloss Mörspurg auch die Glasgemiilde in das Eigen-thum der Stadt Winterthur über, von denen die Goldschmid'sche Chronik sagt:

Folgende Waapen sind in den Fenstern des Schlosses Mörspurg in der alten stuben:Marx Blaarer von Wartensee und Margaretha von Goldenberg sein Ehegemahl 1573.Jörg Blaarer von Wartensee und Maria von Fulacli und Kyburg (?) Effingeri, seine Ehege-mahel 1573. Hans Walther von Uim zu Griesenberg und Anna von Liebenfels, sein Haus-frau 1573. Felix Jüan (sollte richtig heissen Felix Keller), Bürger Zürich und Vogt derHorrschaft GryfFensee und Frau Anna Blaarer von Wartensee, sein Hausfrau 1587."

Stadtbibliothek Winterthur. Goldschmid's Chronik. Mscr. 31, 1. 29, pag. 609.