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Nachrichten über das Geschlecht derer von Massow
Entstehung
Seite
356
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2) Hat das Grundkapital die Höhe von 150 000 Mark erreicht,dann entscheidet der Familientag, ob eine weitere Aussammlungdes Kapitals stattfinden soll, und in welcher Weise die Zinsenin Zukunft verwendet werden.

Verwaltung.

s 7-

Die Organe zur Verwaltung der Stiftung sind:

1) Der Familientag, d. h. die Versammlung alter Vereinsmit-glieder; ans dem Familientage haben nur die stimmberechtigtenMitglieder Stimmrccht.

2) Der Familienvorstand: Derselbe besteht aus drei aus demFamilientage durch Stimmenmehrheit gewählten Mitgliedern,von denen der älteste (Senior) den Vorsitz fuhrt, und einemMitgliede als Stellvertreter.

Die Wiederwahl resp. Neuwahl des Vorstandes durchden Familientag erfolgt alle zwei Jahre.

s 8-

Der Familienvorstand führt unter Aufsicht des Familientagcsund nach den Bestimmungen dieses Statuts die Verwaltung derStiftung und ihrer Fonds.

Zu seinen Obliegenheiten als Knratel der Stiftung gehören ins-besondere:

n. Die Erhebung der eingehenden Einnahmen, die zinsbareBelegung derselben und Leistung der zu bestreitenden Aus-gaben;

b. die Entscheidung über die aus dem Stiftnngsfonds nach Maß-gabe der Bestimmungen der Stiftungsurknnde an die ein-zelnen Mitglieder der Familie zu gewährenden Bcnefizien;

o. die jährliche Rechnungslegung über die Stifungsfonds;

ci. die Znsammenbernfung des Familientages, die Leitung derBerathungen und die Ausführung der Beschlüsse desselben.

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