Titel II.
Ilnlhnlhwl von drill Msprunge lind den Stnmmliiltkl» derno» Maffoivschen Familie.
Es ist gewiß, daß die Herren v. Massow schon über sechs-hundert Jahre in Pommern mit Gütern ansässig sind. Die bisherigenNachrichten von denselben sind folgende:
I. Herr Consistorialrath Brüggemann bemerkt in seiner Be-schreibung von Pommern vom Jahre 1784 im ersten Bande des2. Theils S. 211 bei der Stadt Massow Folgendes:
„Massow wurde in der Mitte des 13. Jahrhunderts vonden Herren v. Massow angelegt und nachher von denselben anden Bischof Hcrman v. Cammin verkauft. In den folgenden Zeitenkam sie unmittelbar an die Herzöge von Pommern, bis Bogislaus X.1523 den Grafen von Ebcrstein Georg I. mit ihr und denumliegenden Dörfern belehnte, und sie der Grafschaft Naugard,welche diesen Grafen schon vorher als Lehn gegeben, einverleibte.Nahe bei der Stadt, wo jetzt das Königliche Amtshans steht, warehemals ein von dem Grafen Wolf v. Eberstein erbautes Schloß.Seine Nachkommen blieben so lange in dem Besitz der HerrschaftenNangard und Massow, bis mit dem am 3. Dezember 1663 zuQuarlenburg, jetzt Friedrichsberg genannt, erfolgten Tode des
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