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gegebenen Versicherungsbriefes treu zu halten und demselben nachzu-kommen. *)
Auch die Grumbach'schcn Händel, sowie die in deren Folge ein-getretene Belagerung von Gotha (1567) tangirten Friedrich nicht weiter,als dass er sich seiner Unterthanen zu Gera, Elgersburg und Manebach,welche Hafer und Heu ins Lager zu Frimar schicken und auf die Wacheziehen mussten, ahnahm und beim Herzog Johann Wilhelm zu Sachsenum Ersatz ihres dabei erlittenen Schadens im Betrage von zusammen120 fl. 3 1 's gr. einkam (12. Sept. 1570).
Dennoch führte Friedrich von Witzleben kein ruhiges Dasein. „Haderund Streit" sind der rothe Faden, der sich durch sein ganzes Leben hin-zog, und wenn auch „seine unruhige Gewohnheit" oft Schuld an einer neuenStreitigkeit gewesen sein mag, so war er doch andrerseits auch oft ge-zwungen, sein Kecht zu vertheidigen — und darin entwickelte er eine,man kann wohl sagen bewundemswerthe Energie.
Kaum im Besitz des väterlichen Erbes gerieth er nebst seinem VetterChristoph und Oheim Sebastian von Witzleben mit den Grafen von Gleichenals Inhabern des Theils des Schwarzwaldes, welcher durch eine von derWindischen Gera über die Scharte, den Finsterberg und Beussberg biswieder an die Gera gezogenen Linie begrenzt wird, in Irrungen, welcheerst durch Erkenntniss des Kurfürsten Johann zu Sachsen vom 11. Jan.1531 dahin entschieden wurden, dass das Eigenthum, sowie die Nutzungenan Jagden, Zinsen, Gerichten und Bergwerken jenes Districts den Grafenund nur der Harzzins aus den betreffenden Harzwäldern , sowie die Beli-und niedere Jagd denen von Witzleben zukäme.
Auch mit seinen eigenen Unterthanen lag er wiederholt in Streit,z. B. 1558 mit der Gemeinde zu Neuroda wegen einer Pfändung, die erin dem Dorfe Wipfra hatte vornehmen lassen, und 1559, sowie 1567 — 68mit der zu Frasdorf, der Frohnen wegen.**)
*) Com. Arch. zu Weimar, lieg. K. Cit. M. M. S. 193. No. 1314.
**) Einen in dieser Angelegenheit an die Herzöge Johann Friedrich und JohannWilhelm zu Sachsen gerichteten Brief schliesst er nach ausführlicher Auseinander-setzung der Sachlage: „In Summa, es ist Muthwillen. Ich Litte daher, ihnen ihrenMuthwillen nicht zu gestatten und mir zuzutrauen, dass mein Gemüth gar nicht dahingerichtet, meine Unterthanen so zu beschweren, dass sie zum Verderhen (das mir selbstschädlich sein würde) gedeihen sollten etc. Datum Sonnabend nach Nativitatis Maria1559." (Com. Arch. zu Weimar).
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