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zu wollen, unbillig; wenigstens diese beigefügte Strafe nicht auf das wegen der Witbediesfalls geordnete nach dem Dontsxts zugehen, und ihrcnthalber nur die DlnusrU: solieb ihnen mein väterlicher Segen; eingeflossen zu fein scheinen will, überhaupt in An-sehung ihrer die Worte: nicht das geringste in Weg legen; oder: ihr Tort thun;litor von widerrechtlichen Unternehmungen; auf solche Weise mich die Untersagungder Droossss lediglich gedeutet werden mochte. Dennoch aber und dicweil ein jederNsstator und auch Eltern mittelst der Dautslas sooiiri sogar guoaci Dravairrsii IsAitirnas,wenn die Erben nicht alles solche übersteigenden Duroluirrsirti verlustig sein wollen, durchanirsotirte Doiirrninntiouss ihre letzte Willen wider alle Anfechtungen sicher stellen können.Auncbcu die Worte: und sollen meine vvrbcnannte Kinder derselben stracklich und unver-brüchlich nachkommen, eine absolute Befolgung mit sich bringen. Die in Dasurn Doutrn-voirtionis angcdrohcte Strafe, auch ohne dies nur eine gewisse, dem Ansehn nach denPflichtteil nicht verletzende Summe enthält, und ohnehin Dsstatori freigestanden hätte, vonAnfange einem Kinde soviel weniger auszusetzen. Inzwischen sich hierbei von selbst ver-stehet, daß, wenn das Testament gar null uüd ungültig wäre, und es gar acl Dnusanriirtostati käme, die Strafe gleich hinwcgficl.
Nicht minder, wenn ein Kind bloß an der DsZitirna. ihm begnügen lassen wollte: Sowürde das Kind so dieser Disposition auf einige Weise zuwiderhandelte oder Droosssserregte, in die darauf gesetzte Einbuße von Eintausend Thalern allerdings verfallen. Eswäre denn, daß gar die Unbeständigkeit derselben ausgcführct werden konnte, oder solchesbloß auf der DsAitiurs. besteh wollte.
Alles von Rechtswegen urkundlich mit Unscrm Jnsiegel besiegelt,
sD, L.) Oickinniiiis svnioi nnd andere Doetoros derllni'istvilt'aeiiltnet in der Ilniversitnvt Leipzig.
I'iozvet der Ehe-IUieten Herrn Bruder 01» islians.
Im Namen der hochheiligen Dreifaltigkeit Gottes des Vaters, Gottes des Sohnesund Gottes des heiligen Geistes: welche zu dicscr'christadel, Hciraths-Handlung himmlischenSegen, auch beständige Gesundheit bis ins späte Alter und alles erwünschte'Wohlergehenmildiglich in Gnaden verleihen wolle, sei hiermit kund und zu„wissen, daß nachdem durchGottes sonderbare Fügung, inbrünstigem Gebet und reifer Überlegung, auch mit Zu-ziehung derer rssp, Hochadel, lieben Eltern und nächsten Anverwandten der Hochwohlgeb,Herr -Vngnst Ubiistinn VVillielm von UborsUno, Erb- und Gerichtsherr auf GeHofen,Lein- und Morungcn, entschlossen, sich zu verehelichen nnd seine /l,üsoinoir aus unge-heuchclter Liebe und großen Treue auf die Hochwohlgeb, Fräulein .lobonnn Dvvisn voniliig-orslsbon, des Hochwohlgeb, Herrn Dnspnr Dsrirriolr von InAsrslsbsn, Sr.Königl, Mas, in Polen und Kurfürst!, Durchl, zu Sachsen hochbestalltcn Lsgusstrations-Oberforstmeisters der Grafschaft Mansfeld, Erbherrn auf Fricdrichs->Vills nnd Königerode,mit der gleichfalls hochwohlgcbornen Frauen 'VVilbslrnins Diisnbs tbsn vonDnubssnob erzeugten zweiten Fräulein Tochter, gerichtet und diese ihre christgebührcndeGegenliebe gegen hvchgedachten Herrn von Dbsrstsin oontsstiret und sich deshalbcr imBeisein der herzlich geliebten Eltern mit einander verlobet und die eheliche Treue zu-gesaget haben, also hat denen Hochwohlgeb, und hochwcrthgeschätzten Eltern solches gütigstgefallen und haben ihren Oonssns darin wohlmeinend erteilet, daß auch nunmchro christ-lichem Gebrauch nach durch pricsterliche Dopulntion diese Ehe vollzogen werden soll. Sohaben auch beide Hochverlobte künstige Eheleute mit Genchmhalt- und Einwilligung dererHerzgeliebtesten Eltern und nächsten Anverwandten folgende xaots. clotalia mit einanderwohlbedächtig beliebet und geschlossen.
Nämlich es geloben und versprechen beiderseits Hochvcrlobte, als christliche Eheleutesich einander zu lieben, in unverfälschter Liebe und beständiger Treue einander zu be-halten, in keinerlei Roth und Gefahr in Lieb und Leid, wie es die göttliche Allmacht ver-hängen sollte, zu verlassen, sondern einander bis in den Tod beständig und treu zu ver-bleiben, Allcrmaßcn auch hochgedachter Ober-Forstmeister Herr 0, D, von InAorslsbsnund hochgcmcldte Frau 'VVl D, von Dantsnsaole eine beliebte Gleichheit unter ihren gc-liebtesten Kindern zu erhalten sich rssolviret, jedem Kinde 2000 Thlr, zum Heiraths-gut mitzugeben, und da auch durch Gottes Schicksal Erbschaft erfolgen möchte durch naheAnverwandte, soll die künftige Frau Gemahlin nach der Eltern gemachten Dispositionihren andern Schwestern gleich sein. So versprechen und geloben sie, vftqemeldter ihrergclicbtestcn Fräulein Tochter 2000 Thlr. ohne die Ausstattung an Schmuck, lUobilisn undanderm Geräthe, und so lange diese 2 nr Thlr, nicht gczahlet werden, mit 5 xroDsnt, land-üblich zu verintsrsssiren. Und wie nun mchrgemeldtc Hochwohlgeb, Fräulein Brautihrem künftigen Ehcgcmahl die 2000 Thlr nämlich 1 in Thlr, looo äotns und 1 irr Thlr.als xaraplisrnal-Gelder zu Erleichterung der ehelichen Bürde zuzuwenden gütigst ent-schlossen; so aoosxtiret hochgedachter Herr Bräutigam nicht nur solches, sondern ver-spricht mit Dou, soirs und Einwilligung seiner Herrn Brüder vor sich, seine Erbenund Erbnehmer, die 1000 Thaler ciotal-Gelder auf sein Gut zu Morungcn und das