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Folge 4 (1883)
Entstehung
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Ich schlage daher vor, daß entweder der Pachtoorckraet auf diese Dienste odtsirckrrt,oder doch wenigstens eine diesfalls von mir dafür zu prästircnde Vergütung nicht gefordertwerde.

Werden die Unterthanen zu der Leistung endlich einmal verurteilt, nun gut, so mögensie so dem Herrn Pachter xrasstirt werden. Allein, auf eine diesfällige Entschädigungkann ich mich schlechterdings nicht einlassen, Haben daher Ew. Wohlaebvren die Gewogen-heit, den Herrn Amtsverwalter dahin zu ciisxouirsu, daß er dieses AnVerlangen gänzlichfallen lasse, und schließen Sie sodann unter möglichster Berücksichtigung der übrigen imVorstehenden von mir gemachten Nockitication und Erläuterung den Pacht mit dem-selben, da nöthig, mit Zuziehung eines Notarii ab, dergestalt, daß dieser Pacht durchauskeine Unannehmlichkeiten zwischen mir und dem Herrn Amtsverwalter Uokur herbeiführe.Ich würde Ew, Wohlgeboren sogleich die benöthigte Legitimation mit übersenden, wennnicht das hierzu erforderliche vuratoriuna meines Herrn Lrrratoris noch zur Zeit er-manglete. Es ist zwar bei der Königl, Landesregierung schon rssoivirt, aber noch nichtin dessen Händen,

Die Sorgfalt, mit welcher sich dieselben schon bis hieher dieser Angelegenheit unter-zogen haben, bürgt mir dafür, daß Ew, Wohlgeboren auch in Fortsetzung und Beendigungdieser Sache,"die allerdings für mich sehr bedeutend ist und bei welcher ich mich ganz aufdas Wohlwollen und Rechtlichkeit Ew, Wohlgeboren verlassen muß, sich meiner nach Kräftenanzunehmen, und auch ferner meinen Vorteil und Nutzen berücksichtigen werden. Mitdiesem Vertrauen überlasse und übergebe ich dieses Geschäft Ihrer fernern gütigen Leitungund Beendigung, schon im Voraus überzeugt, daß dasselbe weder zu meinem noch zumeines Herrn Pachters Schaden und Nachteil ausfallen werde, und sonach bleibt mir nichtsweiter übrig, als die Versicherung meiner steten Hochachtung, mit der ich stets verbleibeIhre ergebenste Lmilis v. tübvrsteiii.

An den Herrn Kricgsrath von Lberstoin.

Hoch- und Wohlgeb, :c!, Ew, Hoch- und Wohlgeboren werden mir verzeihen, wennich so frei bin, mich in eine, die Familie des verstorbenen Herrn Bruders sehr angelegent-lich intrcssierten Sache ohne Weiteres sogleich an Sie zu wenden, und die von Ew, Hoch-und Wohlgcboren nach Ableben des Herrn Bruders bewiesene, so herzliche Teilnahme andem Wohl und Wehe der von ihm Hinterlassenen verbürgt mir, daß Sie nicht unzcitigeZudringlichkeiten in Demjenigen wahrnehmen werden, wozu ich als Geschlechtsvormunddie Frau Hosräthin und von Herrn Hofrath eine Reihe von Jahren hindurch mit Ver-trauen und Freundschaft beehrt mich verpflichtet fühle. Schon im Jahre 1806 beschäftigteden Herrn Hofrath die Idee, ob nicht, soviel möglich, eine Disposition zu treffen, die zurFolge haben müßte, daß nach seinem Ableben, wenn Unmündige und Abwesende unterseinen Erben couourrirtsu, die Ausgleichung erleichtert würde. Dieses führte ihn im Er-folg auf die Idee, Horla, und den Anteil von andern Besitzungen in Westphalen andie älteste Baroneß Tochter zu verkaufen, wobei jedoch die Absicht dahin ging, daß dieKäuferin das bürgerliche Eigcnthum erlange, das nutzbare Eigenthum aber bei sämtlichenGeschwistern verbleiben soll, und so entstand der Ihnen bekannt gewordene Kontrakt.Daß Er, Hoch- und Wohlgeboren aus Fürsorge für die Herrn bisvsus bei der westphälischcnBehörde diesen Kauf widersprochen, konnte mich nicht befremden, da die nähern Verhält-nisse Ihnen nicht bekannt waren, nach welchen sämtliche Geschwister des Hrn. Brudergleiche Rechte haben und behalten sollen und die Käuferin keinen Vorzug im mindestenvon ihm hätte Es zeigt sich jetzt, daß der Herr Hofrath allerdings Recht hatte, wenner wünschte, daß Horla einen Civilbesitzcr haben sollte, denn da jetzt die anderwcitc Ver-pachtung nöthig war, so wird dieses Geschäft gar sehr erleichtert, wann nun eine majorenneVerpachterin ist, und es nicht die Oouourrsu-i aller Erben und der zum Teil sie ver-tretende Alters- und Abwcsenheits-Vormünder bedarf, Hierbei steht mir der von Ew,Hoch- und Wohlgcboren , , , kundig gemachte Widerspruch entgegen, und da Sie hierbeilediglich den Vorteil der Herrn idisvsus beabsichtigten, so kann ich auch keinen Augenblickbezweifeln, daß Sie dem Widerspruch entsagen werden, da die Fortsetzung desselben denNsvsus nachteilig sein würde, um so mehr, da es wohl gar geschehen könnte, daß, wennes bei dem Kauf nicht verbliebe, Fragen aufgeworfen werden könnten, wo dann die ab-wesenden Brüder, die nicht in preußischen Diensten sind, sich befinden, und ob nicht denin preußischen und österreichischen Diensten stehenden Brüdern aufzulegen, in Westphalenihren bleibenden Wohnsitz zu nehmen, und Fragen dieser Art müssen nothwendig möglichstvermieden werden, Haben Sie also ja die Gewogenheit, den Widerspruch gegen den ein-gereichten Kauf bald wieder zurück zu nehmen und die Frau Hofräthin davon zu benach-richtigen, damit auch alles ferner Nöthige besorgt werden könne. Da der Wunschsämtlicher Erben und auch der Frau Hofräthin sehnlichst darauf gerichtet ist, die mehr-jährige Differenz zwischen Ew, Hoch- und Wohlgeb, und dem Herrn Hofrath zu beseitigen,so können sie versichert sein, daß man gewiß alles anwenden und aufbieten wird, um