drücken einen andern Sinn gehabt und allen übrigen nebst der Rechtsregul, daßeine gemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht eine besondere Erzählung aller Lx-esptionsn vorhergegangen, hiermit auna rosp. Lonssnsu Luratoris in besterRechtsnorm bei adligen Worten, Treu und Glanben absagen und sich derselbenaufrichtigst begeben mit der ausdrücklichen Erklärung, daß dieser Vergleich über-haupt und insonderheit jederzeit dergestalt erkläret und ausgelegt werden solle,als der Ausdruck es besagt und der Wortverstand im gemeinen Leben es mit sichbringet. Urkundlich zu mehrer Beglaubigung ist dieser Vergleich in ckuplo auf-gesetzet und von beiderseits llransigsntsn LNM rssp. Lurators eigenhändig unter-schrieben und besiegelt. Geschehen Harzgerode, den 3. Oot. 1763.
(U. S.) Johann Karl Friedrich Frhr. v. Eberstcin.
(U. L.) von Aussein geborne von Llieistein.
(U. L.) Oliiistkrieck Xckain Hvoken, Lnratorio nomine derverwitbeten Frau von Aussein Hochwohlgeb.
ksvsrs an meine Frau Schwester ausgestellt.
Demnach meine vielgeliebte Frau Schwester, Frau ll.malia verwitbete vonRussin geb. von Lkorstsin, nebst ihrem verstorbenen Herrn Gemahl auf meinAnsuchen wegen des in Sachen meiner gegen weil. Hrn. Uootoris von (lülollsnnachgelassene Herrn Erben bei dem Höchstpreis!. Kaiserl. und Reichs-Kammergerichtzu Wetzlar obschwebenden Rechtsstreits für mich unterm 28. Rsbr. 1746 auf3606 st. hoch Bürgschaft und (laution bestellet, auch den (lautions-Schein darüberbei hochgedachtem Reichs-Lollsgio niedergelegt hat, dieser Rroasss aber bis ckatonoch nicht zu Ende gebracht werden können, ich aber gleichwohl nach dein untermheutigen Dato mit derselben errichteten Bergleiche keine weitere Anforderung anihr und sie also auch keine Rücksicherheit von mir in Händen hat; also rsvsrsireund verbinde ich mich hierdurch in Kraft dieses vor mich, meine Erben und Erb-nehmen, daß ich meine obgenannte vielgeliebte Frau Schwester und derer Erben,daferne sie über kurz oder lang aus abgedachter Lautions-Leistung meinethalbeneinige Ansprache oder Verdrießlichkeit haben sollte, ich dieselbe zu allen Zeitenund darum bescheheuer Anzeige völlig vertreten und dieselbe und ihre Erbenüberall noth und schadlos halten solle und wolle, als zu welchem Ende ich meinervielgeliebten Frau Schwester mein bereitestes Vermögen, soviel dazu von Nöthen,hierdurch zum ausdrücklichen Unterpfande verschrieben, damit sie sich auf be-gebenden unverhofften Fall daran, wo sie wolle, halten und davon czuuiibet jurisvia vollkommen bezahlt und schadlos machen könne und möge. Urkundlich undzu beständiger Festhaltung habe ich diesen Revers und Bekenntnis wohlbedächtigausgestellet und mit meiner eigenhändigen Unterschrift und Besieglung bekräftiget.Gegeben Uarsigorockö, den 8. Oot. 1763.
Briese Johann Karl Friedrichs Freiherrn von Ebersteinan seinen Vormund, den ältesten Bruder seines verstorbenenVaters den Grafen Ernst Friedrich von Eberstein zu Grosz-
Leinungen.
Wohlgeborner Graf, gnädiger Hr. Oheim! Ew. Uxoslisimö an mich er-lassenes Schreiben von dem 21. Xkr. habe wohl erhalten, woraus dann einesteilsersehen, wie mein voriges Schreiben, welches den 23. Xovdr. ckatirst, erstl. den16. Xdr. eingelaufen; weiß also selbst nicht, woran es liegt. Daß mir der liebeHr. Obsiin aber schreiben, daß die andern Hrn. Brüder dieses eher gewußt, was