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wann und Finckischen Erben aboolviret, auch ihr noch ohnlängst die proosss-Kosten mit 700 Thlr. achuctioiret worden.
Uonsisru- Uonsisnr 1s Laron ü'Dbsrstsin. Us-ior st Ooiumuiwsur ünNsAÜusut c1'^.xxsnbonrA Ois-Zons au Lsrvies üs L. Uns. 1s Hol äs?russsbiso, vnäsrst. n lllllss in Preußen.
Als mein Urgroßvater starb (27. Okt. 1778), war die LöhubergerProzeßsache noch auf dem alten Flecke. Sein Sohn 'Wlldolrn, kursächs. Hof-nnd Justitien-Rath zu Dresden, brauchte das von dem Ober-Stallmeisterv. Büring am 9. Inn. 1719 errichtete Testament in einer aus demBüringischen Majorat herrührenden Sache, um sich mit seinen Geschwistern(Karl und Charlotte) zu vernehmen und wandte sich deshalb nach Wetzlarmit der Bitte, ihm das Original oder doch wenigstens eine beglaubigte Ab-schrift davon zukommen zu lassen.
Lxtruet eines von dem Herrn Kammergerichts-Hssössor von Leipzigerä. 6. Wetzlar, den 12. Okt. 1782 erlassenen Schreibens.
Dem Herrn Hofrath von Eberstein bitte meiner verbindlichsten Hochach-tung zu versichern und daß ich dessen Angelegenheit aufs beste besorgen werde.Ein Origirisl-Ocxzuinsnt in eansis psncksntidns ab Ttotis zu moviren, steht wederbei mir, noch bei der Kanzlei. Das ist res ssnaws, und der Anwalt muß inauäisntia darum anrufen. Ich habe den Hrn. Ina. Lange deshalb bereitssxoitiret, und es soll entweder rstraüitio Originalis tsstainsnti oder doch oopiaviäimata chnsäsin nächstens erfolgen.
Schreiben des Inasntiatsn Lange an den Hofrath Wilhelm Frhrn. v. Ebersteinzu Dresden ct. ä. Wetzlar, den 1. Dec. 1782.
Hochwohlgeborner Freiherr w.! Ew. Hochwohlgeboren verehrliches hat mirder Herr Assessor von Leipziger zugestellet und in gefolge solchen soll DeroVerlangen ein Genügen geschehen, sobald die bereits bestellte Abschrift desvon Bühringischen tsstarasnts aus der Reichs-Kammergerichts-Kanzleiin beglaubter Form erhalten habe. Wegen der Fortsetzung der Sache, das GutLöhnberg betr., erwarte alsdann seiner Zeit weitere Befehle, da mir der ganzeZusammenhang der Sache auf das genaueste bekannt ist, indeme die Feder selbstendarin geführet habe. Herr von Leipziger wird zur Beförderung auch dasSeinige beitragen.
Da mein Urgroßvater fünf Jahre vor seinem Ableben das Amt Lei-nungen gekauft hatte und er sowohl, als später auch seine Erben mit Be-zahlung der darauf haftenden Schulden genug zu thun hatten, so war daswohl der Grund, weshalb der Hofrath von Eberstein nicht gesonnen war,den Löhnberger Prozeß fortzusetzen. Deshalb wurde ihm auch das Bürin-gische Original-Testament ausgeantwortet, wie nachstehendes Schreiben desKammergerichts-Assessor v. Leipziger zeigt:
Hochwohlgeb. w. Herr Hofrath! Ew. Hochwohlgeb. erhalten durch den An-schluß das verlangte UinAinnI-tostnuieut, wie ich es aus der Kanzlei empfangen;ich erbitte mir weitere Gelegenheit, Denenselben angenehme Dienste zu leistenund beharre mit schuldigster Hochachtung Ew. Hochwohlgeboren gehorsamsterDiener von Leipziger.
Wetzlar, 21. Dec. 1732.