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und Ohm sel. aus dem Väterlichen kontentieret werden und die letztererEhe so lang zurückstehen, allermaßen die Stief- Fr. Schwiegertochter dochgenug hinweg :c. Es ergehet also mein gehorsamstes Ersuchen dahin, daß Ew.hochgräfl. Gnaden als Vormund die Gnade vor mich und meine Enkelger habenmöchten und mir mit Dero gnädigem Rath beizustehen, wie auch zu verhelfen,daß ein Mittel getroffen werde, daß meinen Enkclger wegen ihrer Forderung ge-holfen würde. Da ohnedem, wie ich vernommen, die Fr. Stiefschwieger-tochter Dero Hrn. Bruder, Herrn Hauptmann von Ldsrstein zum Vor-mund über die Kinder letzterer Ehe in Sachsen angenommen. Ob es nunnicht auch dienlich feie und Ew. Gnaden gnädiger Rath wäre, daß vor dieKinder erster Ehe oder meine Enkel ebenfalls ein Vormund in Sachsenkonstituieret würde. Ew. hochgräfl. Gnaden mir oftmals gethane Versicherung,mir und meinen Enkeln in allem was recht und billig beizustehen, geben mirauch anjetzo die Hoffnung, Sie werden mir mit Dero gnädigem Rath schleunigstbeispringen, weil man bei längerem Verzögerungsfall die Sach nur verschlimmertflehet, kein besser und füglicher Mittel aber als aus Sachsen durch Ew. hochgräfl.Gnaden gnädige Vorsorge anjetzo kann ausgesonnen werden, damit die BüringischeSchulden bezahlet und meinen Enkelger wenigstens das Gut Eichen frei behaltenwerde. Hierbei übersende Ew. Gnaden ebenfalls die Kopie von der Quittung, soDero Herr Vater sel. meiner Tochter sel. über die eingebrachte 1000 Thlr.Heirathsgelder erteilet, woraus genug abzusehen, daß selbige Summa richtigbezahlet worden (vgl. Nachtr. 2. Folge, S. 127) w. Wormit ich mich dann inEw. hochgräfl. Gnaden beständige Gnade empfehlend stets verharre Ew. hochgräfl.Gnaden gehorsamst ergebenste Dienerin cke Hüning.
Eichen, 26. lau. 1727.
Schreiben des Grafen Georg v. Kirchberg an den Grafen v. E. (dersich zu dieser Zeit in Dillenburg befindet), das dem Ober-Jägermeisterv. E. geliehene Kapital betreffend — ä. ck. Hachenburg, den 4. Juni 1727.Hochgeborner Graf! In diesem Moment, da von einer Reise nacher Frank-furt und der Orten allhier zurück komme, erhalte das Beliebte vom 31. pass.und ersehe daraus das Verlangen, wegen meiner Schwestern Ldn. an den sel.Herrn Ober-Jägermeistern von Eberstein habender Schuldforderung je-manden nacher Dillenburg abzusenden. Ob nun zwar besorge, Ew. Hochgeb.werden allbereit von bannen abgereiset sein, so habe dennoch dem Ober-schultheißen zu Neunkirchen Befehl zugeschickt, um sich sofort nach Dillenburgzu verfügen, Dero propositionos zu vernehmen und sodann darab zu referieren; dadann gem. meinen Geschwistern angenehm sein wird, wann sie ohne Weiterungund gerichtlicher Wege ihres tlaxiwlis und iutsrosss hinwieder habhaft werdenkönnen. Mir aber wird alle oooasion erfreulich sein, worin bezeigen kann, daßich bin des Herrn Grafen gehorsamster Diener
RaobsuburZ, 4. luiüi 1727. Georg F. B. G- von Kirchbcrg.
Schreiben des Grafen v. Eberstein an den Fürsten Wilhelm zuNassau-Dillenburg, den zu den Eichen gehörigen Weidgang imNiedersberg, die Eichen'schen Lehngütcr und Censiten, Differenzen wegender Hütten, seines Bruders Forst- und Jagdrechnung, den Büring'schenund Eberstein'schen Besoldungs-Rückstand, endlich den Mitvormund Diet-rich betreffend — ck. ck. Dillenburg, den 7. Juni 1727.
Durchlauchtigster Fürst, gnädigster Fürst und Herr! Gleichwie Ew. Durch-laucht allschon mündlich vorzutragen die Gnade gehabt, also kann nicht umhin,hierdurch nochmalen schriftlich zu wiederholen und Ew. Durchlaucht gehorsamstzu ersuchen, Sie wollen geruhen