Kinder hatten bei ihrer Verheirathung eine Anweisung von 9000 Thlrn.auf die mütterl. Güter erhalten. Die Gräfin v. Rantzau hatte aber demv. Gersdorf als Heirathsgut zugebracht 10999 Thlr., welche auf das GutSüdergard eingetragen waren, dann hatte dieselbe noch 19999 Thlr. vonihrer Mutter und 4999 Thlr. von ihrer Schwester in Mecklenburg bekommen.Die bei dem Verkaufe von Südergard herausgegebenen 19999 Thlr. unddie 14999 Thlr., welche Margaretha v. G. später erhalten (zusammen also24999 Thlr.), wurden zum Ankauf des Gutes Rostrup bei Aarhuus ver-wandt Als Gersdorf starb, fanden sich 8999 Thlr. auf Rostrup einge-tragene Schulden, und die betreffenden Gläubiger forderten. ihre Bezahlungvon diesem Gute. Da nun aber R o str up mit den 24999 Thlrn. Ra ntz au'schemGelde acquiriert worden war, so ersuchte der Feldmarschall E. A. v. Eber-stein „aus väterlicher Kuratel" die Landrichter Wilhelm Lange zuKopenhagen und Lorenz Below zu Nebel bei Horsens, denjenigenGersdorf'schen Kreditoren, die sich etwa bei ihnen angeben würden, keineImmission zu verstatten; zugleich beauftragte er den Administrator des Hofeszu Rostrup, Peter Nielß, allen Kreditoren, die sich etwa bei dem Hofeangeben würden, zu sagen, daß er (E. A. v. E.), bevor nicht die Gersdorf'-schen Kinder 1. Ehe ihrer mütterlichen Güter halber befriedigt worden,niemandem etwas aus dem Hofe geständig sei.
Schreiben des Grafen Christian zu Rantzau an den Landrichter w.W. Lange zu Kopenhagen ä. ck. Hammershaus-Schloß 7 Okt. l661.
Meinen freundlichen Gruß mit freundl. Danksagung für erwiesene Güte, welches zuerwidern ich allezeit mich bereitwillig will befinden lassen.
Lieber Magister Wilhelm Langtus, besonders guter Freund! Nach Ablebendes Wohledelgebornen, Gestrengen, Besten und Wohlmanuhaften Hrn. KasperRudolf von Gersdorf zu Baruth :c. des Hrn. Usnärul-Feldmarschallenvon Ebersteins Tochter, als erwähnte Kasper Rudolf von Gersdorf SohnesNachgelassene und erwähnte Kaspar Rudolfs von Oersdorfs Tochter,welche wohlerwähnte des Hrn. (Zsnclral-Feldmarschallen Hrn. SohnsFrau, zu denen Gütern Restrup 9000 Rthlr. zum Brautschatz soll Anweisunggethan haben und sich befinden soll, daß erwähnte Kaspar Rudolf von Gersdorfbei 3000 Rthlr wegschuldige Schuld daselbsten nachgelassen und die Kreditorenihre Zahlung von selbige Güter Rostrup suchen, worüber wohlerwähute des Hrn.Kenllrnl-Fcldmarschallen Kinder fast wenig von selbige Güter vor ihre 9000Rthlr. sollten bekommen können. Und weiln vorerwähnte Güter vor KasperRudolf von Gersdorfs abgegangene Frauen Geld soll sein gekauft, vermeintder Hr. Llkuckiml-Krldmarschall, daß denen Kreditoren mit keinem Fug oder Rechtzu solchen Gütern können treten, ehezuvor seine Kinder für ihrer Mütternebezahlet sein. Weiln nun mehrerwähnter Hr. Keiuliml-Icldmnrschall, als meinenhochgeehrten Freund und Bruder, mich durch sein Schreiben von Glückstadthat gebeten, daß ich für ihne an Euch ein Jntercessionalschreiben wolleabfertigen lassen, daß seine Kinder bei ihr Recht wider erwähnte KasparRudolf von Gersdorfs Kreditoren möchten gehandhoben und vertreten werden:Als ist an Euch, als mein sonders guter Freund, mein freundliche Bitte, wie ichauch nicht daran zweifle, daß Ihr hierinnen nach Landesrecht, erwähnt des Hrn.Kenckrnl-Feldmar schallen Ebcrstcins Kinder zu Recht verhelfen wollet, welchesich mit aller Wohlgewogenheit zu bedienen willig und bereit will erfunden werden.