Druckschrift 
Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
96
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Franken, ist Uns verborgen, daß Wir Unser Amtleut, vor Unserm Hof-gericht zu rechtfertigen, nicht laden füllen. Wohl ist das Gewohnheit, daß Wirkeinen zu Diener uffnehmen, er muß Uns mit Treuen an Eides Statt globen,daß Wir sein vor Unserm Hofgericht einem jeden Rechts zu pflegenmächtig sind.

Ist das der Ritterschaft zu Franken Freiheit, daß sie nicht haltenfüllen, das sie mit Treuen globen? so haben Wir sein vor nie geHort. Es sindauch gar viel Landgericht, Unsers und andere, die die Fürsten zu Frankenhaben, do ein jeder, der darinnen sitzt, sein Leib und Gut verantworten muß.Darum haben Wir von der Freiheit nicht geHort und glauben, daß Wir'sund ander Franken gar ungern haben wollten.

Das ist der Franken und Swaben Freiheit, Sand Jergen Fähnleinden Vorzug, Streit und Sturm zu haben, und daß ein jeder sein Ehre mitseiner Haut verantworten möge, und für ein Jnziet mit sein eins Hand zuswören, dieweil er mit Recht Übels nit überwunden ist. Aber den Leuten dasihr vorzuhalten und keins Rechten zu Pflegen, hättet ihr Freiheit nit innen.Dann ein jeder Rittermäßiger oder heher freier Swab oder Frank sollsich nimmer verwurken, daß er suß hinter sich trete, Ehre und Recht zu bieten,das Gut mit Vecht, die Ehre mit Vecht oder der Hand, wie ihm das liebt, dassoll ihm mit Recht, wo er vor nit überwunden ist, niemands können wehren.Das sein der Franken Freiheit :c. - Daß man Herrn Sigmunden UnsersBriefs ein Abschrift geben soll, haben Wir do außen nit befohlen. Wir habenihm den aber hinnen lassen Horn, und hat ihm so wohl gefallen, daß er ihnnicht hat nehmen oder fuhren wollen. Also haben Wir den Endresen vonSeckendorfs geben, euch zufurn. Aber also ist es geschehn, als Uns Lorenzbericht, er hat ihm des hinnen ein Abschrift wollen geben darum, daß ernicht anders saget, dann der Brief inhielt, hat er sein nit gewollt, sei ihm einge-fallen, daß gut sei, daß er euch schreib, daß ihr ihm des ein Abschrift zu gebenerbietet, uff daß man höre, was Unser Meinung sei. Wir wissen nichts, daß imBrief steh, daß er gern thun Hab, den Wein wieder zu geben, was ihm zum Todgemeint. Er sagt, der Arm hätt dir Heinzen von Kindsberg darum ver-sprochen, darum nähmst du sich sein an, dann er wär newr Unser Unterthan.Do befohlen Wir ihm, daß er dem Arm das Sein wieder gebe, und hieß ihngloben und swören, daß er niemands darum schenken sollt. Das ander, wo erselber den Berlichinger nicht berechten wollt, so sollt er befehlen, daß er denUnfern Knechten, die ihn vor in Unser Hand gefangen hätten, folgen ließ, daßsie den führten in Unser Fanknus. Daß aber Unserm Oheim dem Pfalz -grasen solle Rechts gestatten oder dem Seldnecker, haben Wir ihm nichtgeheißen.

:c. Wir werden auch nicht allwegen in der Mark sein. Werden Wir ge-richt, als Wir getrauen nach Unserm Willen, anders geschicht es ob Gott willnicht. Wir wollen Unser Ding in dem Jahr, als Wir hinnen sind,ausrichten mit Gotts Hüls, daß Unser Kinder sanft sitzen, und obGott will, Wir auch bis in Unser Gruben.

:c. Ruckenriegel jagt an den Orten zu Zeiten, wie es verlassen ist. Griffer weiter, so gestattet es nicht. So er aber etwas fleug, ist billig, daß er derJungen Herrschaft mitteil. Darum ist nicht noth, sust jagen zu lassen. Obauch ymand Fruntschaft wollt suchen, in der Brunst oder sunst in Unser Wild-fure zu jagen, des gestatt keinem Menschen, es sind Sohn oder Tochter,Schwäger, Schweher, Vetter, Gevattern, Mann, Dienere, inneroder außer Lands, niemand ausgenommen. Wir sorgen mehr um dasWildbret, denn um all Unser Gut. Und sunderlich so hegt um Onolz-