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Wir wollen das Gut, wie es ieziger Zeit ist, an Uns erhandeln als dienächste Ansprache zum Eicher Gut, dessen wir Uns jederzeit vorbehalten. DenIS. Maij 1719.
Wilhelm Fürst zu Nassau. Johann Karl Friedrich von Büring.
Da der Fürst, wie es scheint aus Geldmangel, das Gut nicht kaufteund nachdem auch ans dem hierauf beabsichtigten Verkaufe des Gutesan den Herrn von Ziegesar nichts geworden war (s. Löhnberger Zehn-ten), so verkaufte Hr. v. Büring das Eichengnt an seinen Schwager, denOber-Jägermeister Karl v. Eberstein in Dillenburg, der jedoch nurin der Voraussetzung auf diesen Handel eingegangen war, daß er von seinenBrüdern das dazu erforderliche Kaufgeld bekommen könnte. Da das abernicht zu rechter Zeit geschah, so war K. v. E. an den nur unter gewisserBedingung geschlossenen Kauf nicht gebunden, nahm jedoch am 6. Okt. 1719das Gut als Gläubiger in Besitz, da er seinem Schwager Büring gewisseGeldsummen vorgeschossen hatte.
Am 1. Dec. 1719 verpachtete auch der Ober-Jägermeister KarlFreiherr v. Eberstein das freiadlige Rittergut Eichen an Äckern, Wiesen,Gärten, Hofhaus, Scheune, Ställen, Böden, Mühle, vorhandener Fütterungund 4ö Mesten Korn Wintersaat für 300 fl. jährl. praonumsrancko zu ent-richtendes Pachtgeld ans 6 Jahre an Philipp Sauer und JohannesSchneider. Von der Verpachtung ausgeschlossen waren die Hofrenten,Frohne, Jagd und Fischerei, das Wohnhaus (Herrenhaus), Kutschschoppeu,ein Stall, der Baumgarten, das Obst an den Zwergbäumchen in dem zuge-mauerten Lustgarten und die Weiher, dgl. Hütte und Hammer zu Heller.
Hieraus ist ersichtlich, daß die zum Gute gehörige Länderei eben nichtsehr viel einbrachte. Veranschlagt wurde das Eichengut um diese Zeit infolgender Weise:
Anschlag derjenigen liegend- und fahrenden Güter, auch Waldungen, Lehn-güter, Höfe, Hauberge, Fischereien, Weiher, Hoch- und Nieder-Jagden, welche zudem freiadeligen Rittergut Eichen gehörig und anjetzo in wirklichem Gebrauchsind, als nämlich:
1. Das reparierte oder fast neu erbaute Wohnhausnebst den darzu von Grund neu erbauten Scheuren,Hofhaus, Brau- u. Backhaus, auch einemaparten Bäugen am Einfahrtsthor vor Jäger undVerwalter:c. estimieret
2. ein Grab garten vor dem Haus mit etwas Obstund Nußbäumen besetzt
3. ein Grasgarten an der Einfahrt, ganz und garmit tragenden jungen Obst- und Nußbäumen besetzt
4. ein Grab garten hinter dem Hofhaus und Ställen
5. ein Grasgarten über und über mit schönen,jungen, tragenden Obstbäumen, wobei auch zu merken,daß diese 4 Gärten in Zäunen eingefaßt sind . .
bmtus
Morgen. Ruthen
Thlr.
5000
200
15030
^4255805