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Folge 4 (1883)
Entstehung
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Seelbach in den Eichen erkauftes Gut mit Hütt und Hammer und alleRecht und Gerechtigkeiten, wie Wir solches überkommen haben und in dem Stand,als es jetzo stehet, mit Lust und Last, Befehlen derohalben, daß Unsere Rent-kammer die dazu gehörigen und Uns gelieferten Dokumenta und Briefschaftenhochgemeldt Unserer Herzgel. Gemahlin Ldn, also bald gegen einen Schein heraus-gebe, damit nach ihrem Wohlgefallen zu schalten und zu walten gleich andernDero eigenthümlichen Gütern w. So geschehen Dillenburg, den 23. Usbruarij 1715.

(u, L.) Wilhelm Fürst zu Nassau,

Es soll Kammerrath Reichmann alle Briefschaften, so er von dem

Eichner Gut in Händen, an Unsere Frau Gemahlin Ldn. ausliefern.

Dillenburg, den 28. Usdr, 1715. Wilhelm Fürst zu Nassau.

Hierauf find vom Herrn Kammerrath Reichmann heut dato den 1, Nortis1715 mir folgende (29) Uaguot geliefert worden, die ich auch sogleich in Jhrohochfürstln. Durch!., unserer gnädigsten Fürstin und Frauen, Gemach gebrachtund an Selbige felbsten unterthänigst überreichet: das Lagerbuch und allerhandzu den Eich er-G e fäll gehörige Nachrichten; Seelbach contra die Grafen vonSolms, Konrad Wilhelm und Johann Wolf von Seelbach contra dievon der Hees; Seelbach contra Hartmannische Erben in Siegen; JohannesStambach contra Wilhelm und Johannes von Seelbach: Klagschriftenvon Wahlbach, Würgendorf:c.; Konrad Wilhelm von Seelbach und dieWittib in den Eichen; Appellations-Urteil contra die Gemeinde Gilßbach, etlicheZettel unser Gefäll, so meinen Bruder und mich angehen :c. ?c. w.

?. O. Vietei'ivll, dunveUist.

Der Fürstin Dorothea Johannetta scheint indessen an dem Besitzedes Eichengutes nicht viel gelegen gewesen zu sein; denn schon am 9, März1715 cedierte sie dasselbe an den Ober-Stallmeister von Büring in Dillen-burg, nachdem dieser ihr die 10000 Floren auf die Obligation, welche ihrder Fürst gegeben, teils von andern verschafft, teils selbst gezahlt, ihr auchdie Obligation unbeschwert wieder eingehändigt und sich verpflichtet hatte, demFräulein v. Seelbach die ihr kontraktmäßig jährlich zukommenden 100 Thalerund den Seelbach'schen Erben den noch rückständigen Kanfschilling zu zahlen.

Von Gottes Gnaden Dorothea Johannetta Fürstin zu Nassau w fügenhiermit zu wissen :c., daß nachdeme der Edle und Beste hiesige Ober-Stall-meister Herr von Büring uns die 10000 Floren auf die von Unsers Herz-gel, Hrn. Gemahls Ldn, Uns gegebene Obligation teils von andern verschafft,teils selbsten zahlet und Uns diese Obligation nunmehro frei und unbeschweretwieder zurück gegeben, Wir dargegen das von höchstgemcldten Unsers Hrn. Ge-mahls Ldn, überkommene Eicher Gut samt Hammer, Hütt und allem Rechtund Gerechtigkeiten ihm cedieret und erb - und eigenthümlich überlassen haben,dergestalten, daß er weder an Uns noch jemand anders etwas davon zahlen oderherausgeben, als nur vermög dem Original-Kaufbrief, den Wir ihme auch hiemitsamt allen Dokumenten und Briefschaften wissentlich und wohlbedächtig überreichenlassen, der Fräulein von Seelbach die jährl. versprochenen 100 Thlr. nebstgebührender Interesse und zu seiner Zeit deroselbeu oder ihren Erben den nochrückständigen Kaufschilling zahlen soll. Im übrigen aber mit obgemeldtemGut, Hütt und Hammer gleich andern seinen eigenthümlichen Gütern nach seinemWohlgefallen schalten und walten möge, worüber Wir ihme die gebührende Evik-tion und Währschaft leisten sollen :c, So geschehen Dillenburg, den 9, Nartij 1715,

(1., S.) Dorothea Johannetta,