206 SELBSTBIOGRAPHIE DES GRAFEN KARL VON ZINZENDORF.
Gouverneure der österreichischen Niederlande und im Octoberder Erzherzog Ferdinand von Mailand mit seiner Gemahn, dieeben aus Frankreich zurückkam.
Den 26. October 1786 starb zu Venedig der Landkomturder Bailei Oesterreich, Graf Karl von Colloredo. An seinerStelle ward Graf Alois von Harrach Landkomtur. Der Grafvon Zinzendorf war nunmehr erster Rathsgebietiger und erhieltmit dem 1. November des künftigen Jahres 1787 die KommendeLaibach in Unterkrain.
Mit Anfang des Jahres 1787 wurde das bisher gegen denLandesfürsten und dessen ganzes Haus in Uebung geweseneCeremoniell des Kniebeugens und Handkusses feierlich abge-schafft, nebst dem Hofkleide der Damen; den Mannspersonenblieb nichts als eine tiefe Verbeugung. Häufige Delationen, ob-wohl nicht gegen seine Person, erschwerten dem Grafen seinenPosten im Ministerium. Vom 3. bis i3. Februar befand er sichzu Gross-Sonntag, wo der Statthalter der Landkommende undBailei, Graf von Harrach, die Provinzial-Visitation vornahm.Den 27. Februar übergab der Graf von Zinzendorf KaiserJosef II. auf dessen Befehl einen sehr wichtigen Vortrag, inwelchem alle und jede Auflagen der ungarischen und fast allerdeutschen Erblande (Tirol und die Vorlande allein ausgenom-men) in Rücksicht auf eine zukünftige Vereinfachung derselben,in der besten Ordnung klassifizirt waren.
Die Generäle de Vins und Brentano besprachen sich mitdem Grafen über die Steuer-Peräquation, welche Josef II. auchin den Grenzprovinzen einzuführen gesinnt war. Am 11. April1787 reiste der Monarch mit dem General Grafen PhilippKinsky nach Cherson und der Krim ab und kam den 3o. Junizurück. Eine unglückliche Reise, welche zum Ausbruch derUnruhen in den österreichischen Niederlanden (vielleicht in-direct zu der französischen Revolution), zu dem nachtheiligenTürkenkriege und dadurch zur Verkürzung der Lebenstage desfür sein und seiner Länder Glück zu ungeduldig thätigenFürsten beigetragen hatte.
Den 14. April 1787 ward der Graf von Zinzendorf ineiner Versammlung des niederösterreichischen Herrenstandesdurch Mehrheit der Stimmen zu des löblichen Herrenstandes