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Folge 3 (1880)
Entstehung
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stummes, so viel an Uns ist, ernstlich bedacht und besorgt zn sein, unddannenhero:c. in dieser wahren Absicht Uns xnato dahin verstanden :c. undbündigst verglichen, das von :c. Unserin Herrn Vater auf Uns verfallet«.'eigenthümliche Berg- und Hüttenwerk zu Groß-Leinungen und Morungcnzn einem beständigen Familienwerk Unsers Ncuhiius. EbcrsteiiuschenManncsstamms auf ewige Zeiten solchergestalt zn widmen, daß Unseremännliche Nachkommenschaft davon etwanigen Unterhalt beständighaben könne.

In dieser treulichen Absicht und zu diesem Ende haben Wir sänuntl. GcbrüdereUns sogleich darob mit Unserer Frl. Schwester Nngnlnlonon lUimUmtü von Ubsrstoinbündigst aus dem Grunde verglichen, daß Wir selbiger SM Thalcr davor bezahlet,hingegen sie vor sich und ihre Erben daran auf ewig rsnnneieet hat.

Gestalten nun in Kraft Unserer vorgebuchten Widmung und von allen 7 Ge-brüdern festgestellten tkäsieommissarischen Aussetzung solcher Lborstoinischen Hütte undBergwerks zu Lein- und Worringen zu einem xorxetmirlichen HamiUen-Werk UnsererNeuhäns. Innig und Lbsrstsinischcn Manncsstammes dieselbige

I. mit keiner Ehestiftung oder Witthum in Ewigkeit beschweret werden zc.Obschon einem jeden Vater unter Uns unbenommen bleibet und er wohl befugt ist,seine Söhne per testamsntnm dahin zn verbinden, ihrer Mutter, so lange sie alsWitwe lebet, und von ihm Mannsstamm vorhanden ist, etwas Gewisses jährt. abzu-geben zc.

II. Keine Ebersteinische Tochter daran einiges Erbe oder cigenthümlich Theilzu geWarten hat, wann auch schon ihr Vater sonst nichts hinterließe. Es bleibet je-doch jedem unter Uns frei, xor tostamsntmui seinen Söhnen aufzuerlegen, in wieweit er seinen Schwestern einigen Genuß und Theil von den Einkünften seinesH ü t t e n - S t a m m t h e i l s gönnen und baar zukommen lassen soll.

III. Keine hinterlassene Schulden zc. diese I?niniUsn-Hütte und Bergwerkeigentlich alüeircn, noch selbige damit beschweret werden kann:

So hat es zwar dabei nochmalen sein ewiges unveränderliches liclsioommis-sarisches Verbleiben.

Gleichwohln, da nach Absterben Unsers sel. Bruders, des Herrn Ober-Jäger-meisters lenil's von MsrsUzin zu Dillcnburg, Wir seine im Leben verbliebene 6 Ge-brüdere dessen damalige Umstände zc. angesehen und in Betracht gezogen, daß 1) seineWitwe und 4 Töchter nicht snbsistieen könnten, wann Unser allerseits bei Unsereranfängt. Widmung von 1718 und 1721 geführten Absichten gemäß dessen 3 Söhneden Genuß seines Siebenten Stamm-Nnthcils an Unserer?amiU<m-Hütte nur alleinhaben sollten; 2) daß die von dessen beiden Gemahlinnen baar ausgezahlt bekommene,von ihm empfangene und zu seinem Behuf verwandte Ehe gel der wiederbezahlt undrostitmiret werden zc. müssen. Und dannenhero mit Unserm ältesten Herrn Bruder,den Grafen, als natürlichen und bestätigten Vormund dessen sämmtlicheu hinter-lassenen Kinder (vgl. meine Nachtr. v. 1878 S. 35 u. 2. Folge S. 132 sf.). Unsdahin brüderlich zc. verstanden, daß zc. einstweils und ohne Lonscgneim alle vondieses Unsers seligen Bruders Siebenten Stamm - Anthcil solch Unseres Hamilisn-,Berg- und Hütten-Werks fallende Einkünfte zc. auch dessen vier Töchtern zugleich