„er wolle auf Jntercessiou Herzog Adolf's zu Holstein dem Ascho0. Holla w. den Konsens dermaßen erneuern, daß dieselbigen mit UnsererGunst die Ämter Lein- u. Morungen so lange innc haben, bis die Grafenzu Mansfeld ihnen den Pfandschilling erstattet, auch, daß er sie einem andern,der Uns leidlich, abtreten möge." Und nun wurde ein neuer Konsensll. ll. Heidelberg 10. Juni 1579 ausgefertigt. Nachdem Holla es erlaugt,an einen Dritten abtreten zu dürfen, verschaffte er sich am 6. Sept. 1570während der Sequestration - Verhandlungen zu Leipzig von den GrafenHans Georg, Hans Albrecht und Hans Hoher die Einwilligung durch einenschriftlichen Revers.
Nun trat die Epoche der Sequestration der VorderortischenGrafen zu M. ein, welche durch den Leipziger Abschied v. 13. Sept. 1570und der Grafen Abtrctungs-Nevers v. 14. Sept. 1570 und Bestellung dreierOber-Aufseher ihren Anfang nahm.
Schon damals wollte Graf Christoph mittelort. L. (Sohn Geb-hard's VII., der Lein. u. Mor. 1535 an die vorder ort. Grafen ver-kauft hatte) beide Ämter in der Weise behandelt wissen, daß die Inhaberdie Nutzungen berechnen und sich den etwaigen Uberschuß über die Zinsendes Kaufgeldcs vom Kapitale abziehen lassen sollten. Der genannte Grafhatte auch bereits auf diese Übermaße und die im Wiederkaufe v. l535ausgezogenen IloLorvala Summen aufgenommen. Aber nicht nur GrafChristoph II., sondern auch der Vorderort. Graf Bruno II. (BornstedterSeiten!.) nahm die Übermaße nach Abzug der 13000 Thlr. und 13000Goldfl. in Anspruch. Deshalb ließ sich Ascha von Holla von den GrafenHaus Georg I., Hans Albr., Hans Hoher II. und Hans Ernst I. einenRevers <1. et. 14. März 1571 geben, ihn gegen die Grafen Christoph II.und Bruno II. zu vertrete», und trat seine Rechte 1571 au
Andreas Kahle
ab. Beide kamen Ende April 1571 um Konsens ein. Und nachdem deralte Konsens in Oriss. eingereicht worden, erfolgte 1572 den 19. Febr.der Konsens des Kurfürsten August in die Translation des Pfaudschilliugsvon 13000 Goldfl. u. 13000 Thlr. für Andreas Kahle „bis dieGrafen ihm solchen erlegen oder er sei u e Pfand g crechti gkei teinem andern, dcrUns leidlich, abtret e n m öge!" Nach erfolgtemKonsense leistete 1572 der Nichter zu Lein. Valentin Fah renkruch inGegenwart „Andreß Kahlens und des ganzen Landgerichts" den üblichen Eid.
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