Druckschrift 
Folge 3 (1880)
Entstehung
Seite
12
Einzelbild herunterladen
 

12

bürg und hier in Dresden Klugen anhängig. Da schlug sich Graf Geb-hard VII., bei dem sich Haacke immer aufhielt (vgl. Francke, Mansf.Hist. 71), in's Mittel und verschaffte ihm auch noch die HorlaischenBüsche. Da aber Haacke das Haus zu Leinungen bauen wollte undder Eichenberg voller Eichen stand, so überließ er tauschweise demGrafen Gebhard die Horlaischen Büsche und erhielt dafür den Eichenberg.Haacke ließ nämlich auf dem Flecke, wo jetzt die Herrschaft!. Gebäude stehen(vgl. Plan von Lcinungen in meinerBeigabe"), durch den BaumeisterPflug a. A. auch ein Brauhaus bauen, wozu das Bauholz aus demEichenberge genommen wurde. Als der Bau fertig war, erhielt Pflugdas alte Haus (d. i. das Naumburg'sche) zum Geschenk. Ehe dasHaus zu L. gebaut war, hat nur eine Mühle da gestanden. Das Lach-sische Haus zu L., welches dem Backhause gegenüber gelegen, verkaufteHerdan Haacke an Michael von Sulzbach, der seit 1529 des GrafenGebhard VII. Amtmann zu Morungen war. Am Tage Jakobi 1535wurde durch diesen Michel von Sulzbach, der Zeit Voigt zu Morungen,auf Befehl des Grafen Jobst (?) zu Mansfeld die Mühle zu Horla,nachdem sie wüste ist gewest und kein Gebäude gehabt, zu Erbgut ge-liehen" gegen einen jührl. Zins von 24 Scheffel Korn, 1 Rauchhuhn und8 Tage Dienste.

1535 Mittwoch den Tag Niesinnlis verkaufte Graf Gebhard VII.mittelort. Linie Morungen

Unser Schloß und das ganze Amt Morungen sammt den Dörfern undFlecken Leinungen, Rötha, Morungen und Horla, sammt allem Gehölzeund Forste darzu gehörig, auch dem Holz zu Wippra und Bodcnschwende, dieganze Leite uf der Horla und das Holz, das Rödichen genannt, welches Allesin der Thcilung zu Morungen geschlagen, und dem Vorwerke Paßbrnch undalle wüste Dörfer und Marken zu berührtem Amt gehörig w.; doch behaltenwir Uns doran für unfern Antheil am Bergwerke und Jagd zu Morungenund zum Paßbruch, zwei Theil der Bergwerk, doran die Käufer einen 3. Theil,ob sich die daselbst ereignen würden, die weil dieser Kauf stehet, haben sollen zc.;so soll das BauHolz in allen verkauften Forsten und Hölzern nicht verkaust,noch verkohlet, sondern geheget werden, und daß die Käufer und ihre Mitbeschrie-bene sich des ziemlichen zu gebrauchen und nicht zu verwüsten, auch außerhalb desAmts das gefährlicher Weise zu gebrauchen, nicht Macht haben sollen."

ouf 11 Jahre wiederkäuflich für 12999 Gulden in Rheinischem Golde und12599 Guldengroschen, des Kurfürsten zn Sachsen jetziger Zeit Schrot undKorn, an die Vorderortischen Grafen Ho y e r VI., Philipp II. und dessenunmündige Brüder (Söhne des Grafen Ernst II.).