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2. Bücherverkehr.
a. Zulassung zur Benützung derBücherhalle.
Zur Benützung der Bücherhalle sind nur Werks-angehörige berechtigt.
Die Bücherhalle sendet jeden in Gemäßheit derSatzungen eingereichten »Antrag auf Erteilung einerLeihkarte« (s. Seite 22) der Lohnkasse der Gußstahl-fabrik zu, welche die Arbeitslisten führt. Die Lohn-kasse trägt in das bei ihr aufbewahrte Nationale desAntragstellers sowie auf den Antrag selbst einenStempel mit dem Buchstaben »L« ein, und sendet denabgestempelten Antrag an die Bücherhalle zurück.
Nun erhält der Antragsteller seine Leihkarte(s. Seite 23), welche er bei Entnahme von Büchernauf der Ausleihe der Bücherhalle zurückläßt, undfalls er keine Bücher entleiht, im Besitze hat. Tritter jedoch aus den Diensten der Firma aus, sofordert ihm die Lohnkasse, bei welcher er als In-haber einer Leihkarte verzeichnet ist, diese Leih-karte vor Zahlung des letzten Lohnes ab.
Im übrigen sind die Entleiher durch ihre Unter-schrift auf dem Antrage zur Innehaltung der»Satzungen« und der »Bücherei-Ordnung« (sieheSeite 18 u. 19) der Bücherhalle verpflichtet.
b. Der Ausleihedienst.
1. Äußerer Dienst.
Bücherentnahme und Bücherabgabe.
Wer ein Buch entleihen will, muß einen Wunsch-zettel (s. Seite 25) vorschriftsmäßig ausgefüllt abgeben.
Da manche Bestände der Bücherhalle trotz reich-licher Aufstellung von Mehrstücken stark gefragtwerden, wird darauf gehalten, daß auf den abge-
gebenen Wunschzetteln nicht nur ein Buch ver-zeichnet ist, sondern der Bücherhalle die Auswahlaus einer größeren Zahl gestattet wird.
Wer seinen Wunschzettel in einen Briefkasten derBücherhalle wirft, findet in der nächsten Ausleihe-stunde eine Auswahl der darauf verzeichneten Bücherbereitgestellt. Wer ihn in der Ausleihestunde ab-gibt, wird sogleich abgefertigt; der Wunschzettelwird sofort in das Magazin befördert, wo die Bücherausgewählt werden. Fortsetzungswerke werden tun-lichst vollständig mitgegeben. Ist ein Werk zwarnicht als Doppelstück, aber doch in einer andernAusgabe vorhanden, so findet sich auf dem Bücher-brett neben dem gewünschten Werke ein hölzernerKlotz, welcher oben die Buchmarke der ersten, untendiejenige der andern Ausgabe trägt (s. AbbildungSeite 15).
Die im Magazin ausgewählten Bände werden zumAusleihetisch verbracht; der Ausleihebeamte ruftbei jedem Bande Leihmarke und Namen des Be-stellers aus und nimmt dessen Leihkarte entgegen,Darauf nimmt er die Buchkarte, welche in jedemBande liegt, aus demselben heraus; die Leihmarkedes Entleihers trägt er auf der Rückseite derBuchkarte ein, desgleichen die Buchmarke auf derRückseite der Leihkarte. Nun versieht er beideKarten mit dem Tagesstempel. Auch der Wunsch-zettel wird mit dem Tagesstempel versehen. Wunsch-zettel und Bücher werden dem Entleiher mit-gegeben, Buchkarte und Leihkarte werden gesondertin Doppelkästen unter dem Ausleihetisch geworfen(s. Seite 14).
Jedes ausgeliehene Werk kann vorgemerkt werden.Die Leihmarke des Vormerkenden wird in diesemFalle ohne Datum auf die Buchkarte desvorzumerkenden Werkes eingetragen. Da dieBuchkarten der aus dem Ausleiheverkehr zurück-