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Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
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lie" für überflüssig zu erachten sei. In gleichein Sinne wie indem Antwortschreiben der Fürstin Eleonore Amalie die be-sitzende und die nichtbesitzende Seiusheimer Linie unter derBezeichnung „die ganze Familie" zusammengefaßt werden,und also mit den klarsten Worten ein reichs ständisch es Ge-sammthaus Seins heim anerkannt wird, spricht man auchheut zu Tage von souverainen oder regierenden Häusern,obschon doch offenbar nicht das ganze Haus actuell regiert, undnur eine Person aus der liuea xi-inwAsiüta der Souverän: wirk-lich ist; Niemand wird aber bezweifeln, daß Mitglieder einesregierenden Hauses alle diejenigen Personen sind, welche eineventuelles agnatisches Successionsrecht in dieKrone haben, und daß sie eben deßhalb dessen Mitglieder sind,weil sie dieses Recht haben.

So z. B. gehört aus diesem Grunde die ehemals Pfalz-Zmeibrücken-Birkenfeldische oder herzogliche bayerische Linie un-zweifelhaft zum regierenden Gesammthause Wittelsbach, und nimmtan dessen hoher Stnndesstcllung Antheil, obschon sie niemals bisherin Bayern actuell regiert und das Kronland Bayern niemals be-sessen hat, und sich zur älteren oder königlichen Linie gerade indemselben Verhältnisse befindet, in welchem das gräfliche HausSeins heim während der Reichszeit sich zu der älteren Seins-heim'schen oder fürstlich Schwarzenbergischen Linie wegender Reichsherrschaft Seins he im befand.

Z. XXIII.

Wenn daher das fragliche Memorandum (Anlage II. S. X)die Meinung ausspricht, daß durch die hier besprochenen Belegedas Gewollte nicht bewiesen sei, sondern diese vielmehr für dasGegentheil zeugen, d. h. für das Bestreben um die Verschaffungder seit dem Straubinger Vertrage ruhenden und in die Formder bloßen Expectanz eingeschlossenen reichsständischen Eigen-schaft — so hat das fürstliche Memorandum übersehen, daß diegräfliche Denkschrift nicht etwa blos nachzuweisen versucht hat, daß