Carl Gustav von Watzdorf,4. 8. Gerichts-Actuar in Budissin.
Johann Freiherr von Watzdorf,4. 8. k. k. österreichischer Fincmzrath.
Johann Freiherr von Watzdorf,
4. 8. k, k, Oberingenieur der österreichischen Stcmtsbahncn.
Folgen die gerichtlichen Recognitions-Registraturen.
Fernerweiter Nachtrag.
Die Schlußbestimmung im vorstehenden III. Artikel beziehtsich nur auf Wahlen.
L.
Das von Watzdorf'sche Geschlecht hat vor dem Stadtgerichtzu Leipzig und der künftig an dessen Stelle tretenden Civil-Gerichts-Behörde Recht zu leiden.
Störmthal und Weimar, am 24. September 1855.
Rudolph Friedrich Theodor von Watzdorf,4. 8. d. Z. erwählter Senior des Geschlechts.
Christian Bernhard von Watzdorf,4/. 8. d. Z. erwählter Consenior des Geschlechts.
Folgen die gerichtlichen Recognitions-Registraturen.
Wir, Johann von Gottes Gnaden, König von Sachsen
:c.
thun hiermit kund, daß Wir auf den Vortrag Unseres Mi-nisteriums des Innern, den von dem Senior und Conseniordes von Watzdorf'schen Geschlechts: Unserem KammerherrnRudolph Friedrich Th eodor von Watzdorf auf Störm-thal und dem Großherzoglich Sächsischen StaatsministerChristian Bernhard von Watzdorf eingereichten, unterden Daten Störmthal, Berga, Dresden, Bautzen, Preßburg,Gratz, den 18. Mai 1854, und Störmthal und Weimar, den24. September 1855 verfaßten beiden Nachträgen zu der Ge-schlechtsordnung des von Watzdorf'schen Geschlechts vom 16. März1626, wovon der erstere aus VI Artikeln und der letztere auszwei Bestimmungen unter und L. besteht, die nachgesuchte