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2 (1877)
Entstehung
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Wasser pfandweise überlassen. Der Werth beider Güter war auf71.000 Thaler veranschlagt; der Kaiser entschied jedoch am9. Jnni 1621, das; sie ihm dessenungeachtet um die Schuldüberlassen bleiben sollten, daß er jedoch wie seine Erben ver-pflichtet sein sollte, bei einstmaliger Einlösung um jene Summedie Güter wieder zurückzugeben. Fürst Karl, als damaligerStatthalter von Böhmen, erhielt den Auftrag, sie seinem Bruderauszuliefern. Jedoch, da mittlerweile Gundacker ein Darlehenvon 142.506 Gulden hergegeben, seine Forderung sich alsoaußerordentlich vergrößert hatte, so scheint ein anderes Arran-gement getroffen zu sein. Am 27. October 1622 erhielt FürstKarl den Befehl, daß er seinem Bruder Gundacker in baaremGeldc oder in Gütern erstlich 60.000 Gulden Gnade, und danndiejenige Pfandsummc der 30.000 Gulden, so auf Wcißwassergelegen, zusammt denjenigen 30.000 Gulden, die er gutwilligerlegt, sammt dem verfallenen Juteresse, ferner 1000 Guldentirolischc Reiscunkostcn und 1500 Gulden Ocdcnburgischcs Licfer-geld versichern und verschaffen solle. Am 8. August 1623 wirddem Fürsten Karl wiederum aufgetragen, seinen Bruder mit120.000 Gulden zufrieden zu stellen. Der gleiche Auftrag er-folgt noch einmal am 21. November 1624, doch nach Abzugvon 58.000 Gulden, die er noch für mittlerweile erhaltene mäh-rische Güter rcstirc >).

Es handelte sich hier um die großen mährischen Herr-schaften Krummau und Ostra (Ungarisch-Ostra), welche als Re-bellengüter confiscirt worden waren. Jenes, im Znaimer Kreisgelegen, war lauge Eigenthum der Familie Lipa gewesen undgehörte damals Berchtold Bohubud von Lipa, Ostra aber, imHradischer Kreis und zum Theil von der March durchströmt,war im Besitz von Johann Beruhard von Kunowitz. BeideBesitzer verloren ihre Rechte durch die Theilnahme am Aus-stande. Krummau und Ostra, ungefähr gleich an Werth, waren

') Archiv des Finanzminist.

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