Druckschrift 
2 (1877)
Entstehung
Seite
228
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Sachen sa hier nicht zu erzählen, als der Geistlichkeit Schatz,möglichster Erhaltung der Wohlfeilheit und dergleichen zu geschweigen, will nnr zum Beschluß gefragt haben, ob, was vonIhrer Majestät mir je anbefohlen worden, daß ich nicht bald,und wohl theils eher und besser, als es ist nngeschaffet worden,verrichtet? Ob auch einer nachsagen könne, daß ich mir zumVortheil nm eines Kreuzers Werth, Ihrer Majestät in etwaszum Nachtheil gehandelt habe? Ob in den Gütern, die mir sindverkaust worden, zur Schätzung und Handlung ich mir selbstCommissarieu erwählet? Ob mit Geschenken oder Drohungenoder einigein Wort jemand zu meinem Vortheil zu thun ange-deutet worden? Ob jemand Schulde», so ich jemand zu thungewest, mir geschenkt und aufgelassen? Ob Geschenks- oder Par-tialität halber jemand wegen der Justiz beschweret habe?"

Wer die Verhältnisse allseitig erwägt, unter welchen FürstKarl die Statthalterschaft Böhmens übernommen, unter welchener in dieser Stellung ausgeharrt, das Land beruhigt und in derRuhe erhalten, der wird die allgemeine Wahrheit, die in seineuBehauptungen liegt, nicht in Abrede stellen können, wenn sichauch für seinen Antheil an dem Zuge nach Prag und an derentscheidenden Schlacht die sonstigen Belege nicht beibringen lassen.

Was die Vermehrung seines ererbten Besitzstandes, dieErwerbung neuer Güter betrifft, so datirt sie nicht erst seit derböhmischen Statthalterschaft. Schon von Jugend an, sobald erdas väterliche Erbe angetreten, trachtete er darnach, dasselbe zuvergrößern und wurde in diesem Bestreben unterstützt ebensodurch eine glückliche Heirath, wie durch Sparsamkeit und geord-neten Haushalt. Den wahren Grund zu dem ferner ungetrübtenWohlstand des Hauses legte er durch den Erbvertrag vom Jahre1606 mit seinen beiden Brüdern, welcher neue Theilungen unddamit den Verlust alter Familiengüter auf immer verhinderte.

Der ursprüngliche Besitz des Fürsten Karl, sein väterlichesErbe, hatte, wie oben in dem ersten Abschnitt seines Lebens be-richtet worden, aus den beiden Herrschaften Feldsberg und