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Der Kaiser erklärt sich in seinem Necepissc venu 2. Juli Ieinverstanden mit allem, waS geschehe», und rühmt die Ordnungund Vorsicht, die dabei beobachtet worden. Allein er zeigt sichmit der Exemtion allein und den anderen gleichzeitig erfolgtenStrafen und Urtheilcn nicht zufrieden. Wenn er auch vonweiteren Todesstrafen absehen wolle, da des vergossenen Blutesgenug sei, so finde er es doch für nvthig, auch die übrigen,welche an der Rebellion theilgcnommen, insbesondere jene, welchevorher schon in Aemtern gestanden und bei dem Pfalzgrafenneue Aemtcr und Würden angenommen, nicht frei und unge-straft zu lassen. Hierüber verlangt er vom Fürsten und denEommissarien unverzügliche Berathung und Vorschläge wegendes Prozesses und dcr Bestrafung. Dasselbe verlangt er inBezug auf Städte und Communeu, welche au dem Aufstandethcilgeuommcn, und endlich drittens fordert er, daß sofort gegendie Calvinistcu und alle anderen den verbotenen schwärmerischenSeelen angehörigcu Prädicanten vorgegangen werde, daß allePrüdicantcn, Professoren, Schulmeister aus dem Lande geschafftwerden, wie es ja eigentlich schon vorher bestimmt gewesen, daßes am dritten Tage nach vollzogener Exemtion geschehen solle.
Mit diesen drei Forderungen des Kaisers sind aber wederder Fürst noch die Commissarien einverstanden, und der Fürsterhebt daher nach vorausgegangenen Berathungeu der Commissionin einem Schreiben vom 14. Juli 2) große und schwere Be-denken. Würde der Prozeß jetzt gegen die übrigen Anhänger derRebellion fortgesetzt und ein strenges Verfahren gegen die Com-muneu vorgenommen, so würde bei der Allgemeinheit des Ver-brechens, da niemand mehr sich sicher fühle, das Land zurDesparatiou getrieben und diese Desparation sei um so gefähr-licher, als der Mausfelder einerseits, der Markgraf von Jägern-dorf andererseits noch im Lande ständen und verschiedene Städte
d'Elvert, 94.2) Ebendort 95.